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Pressemitteilung vom 08.05.2025    

Überarbeitung des Ladenöffnungsgesetzes: CDU schlägt zwei verkaufsoffene Sonntage ohne speziellen Anlass vor

Die Diskussion um das Ladenöffnungsgesetz in Rheinland-Pfalz nimmt Fahrt auf. Vertreter der Industrie- und Handelskammern sowie Kommunalverbände plädieren für eine Lockerung der bestehenden Vorschriften. Auch die CDU-Landtagsfraktion hat hierzu klare Positionen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Mainz. Der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin, äußerte sich zur aktuellen Debatte um das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz. Bereits im Jahr 2020 hatte die CDU einen Antrag eingebracht, der eine Änderung des Gesetzes vorsah. Die bestehende Regelung erlaubt vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, jedoch nur bei besonderen Anlässen wie Festen oder Märkten. Dr. Martin schlägt vor, dass zwei dieser Sonntage auch ohne speziellen Anlass ermöglicht werden sollten. "So wäre sichergestellt, dass in allen Städten und nicht nur dort, wo eben niemand dagegen klagt, die oft traditionellen Einkaufssonntage wenigstens zweimal im Jahr rechtssicher durchgeführt werden könnten", erklärte er.



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Diese Anpassung soll den Innenstädten zugutekommen und wird von Wirtschaft und Kommunen unterstützt. Dr. Martin betonte die Bedeutung einer praxisnahen Regelung, die sowohl den Sonntagsschutz als auch die Bedürfnisse des Einzelhandels berücksichtigt. "Wir stehen zum Schutz des Sonntags", so Martin weiter. Gleichzeitig sieht er in sogenannten Automatenläden, die ohne Personal auskommen, Potenzial, insbesondere im ländlichen Raum. Diese Konzepte könnten die Versorgungssicherheit erhöhen und den stationären Handel gegenüber dem Onlinehandel stärken. Dennoch müsse darauf geachtet werden, dass es nicht zu Ungleichheiten zwischen Läden mit Personal und reinen Automatenläden kommt. Die Vereinbarkeit solcher Modelle mit dem Schutz der Sonn- und Feiertage sowie anderen rechtlichen Aspekten sei sorgfältig abzuwägen. (PM/Red)



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