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Nachricht vom 08.05.2025    

Rheinland-Pfalz plant, Verfassungstreuepflicht im öffentlichen Dienst zu überarbeiten

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wirft neue Fragen zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst auf. Rheinland-Pfalz reagiert darauf mit einer geplanten Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Mainz. Rheinland-Pfalz plant, die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst neu zu gestalten. "Künftig soll jeder Bewerber vor der Einstellung erklären, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen, sie mit dem eigenen Verhalten zu wahren und sich aktiv für ihren Erhalt einzusetzen", erklärte ein Sprecher des Innenministeriums in Mainz.

Bereits vor der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch wurde mit der Überarbeitung begonnen. Ziel ist es, klare Rechtsgrundlagen zu schaffen, um konsequenter gegen Verfassungsfeinde vorgehen zu können. Dieses Thema wird auch auf der Innenministerkonferenz im Juni behandelt, da eine bundeseinheitliche Vorgehensweise angestrebt wird.

Zukünftig sollen Bewerber zusätzlich versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören oder angehört zu haben. Eine Anlage zur Verwaltungsvorschrift enthält eine nicht abschließende Liste solcher Organisationen, die nun auch die AfD umfasst.




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Polizisten tragen besondere Verantwortung
Bei der Polizei erfolgt vor der Einstellung eine umfassende Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Pflicht zur Verfassungstreue wird regelmäßig thematisiert. "Sofern Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Einstellungen oder Aktivitäten bekannt werden, werden im Rahmen einer Null-Toleranz-Strategie dienstrechtliche Maßnahmen geprüft."

Die neue rechtliche Bewertung durch die AfD-Einstufung betrifft auch den öffentlichen Dienst. Eine aktive Betätigung in der AfD kann disziplinar- oder einstellungsrechtliche Konsequenzen für Beamte haben, wenn konkrete Hinweise auf fehlende Verfassungstreue vorliegen. Die bloße Parteimitgliedschaft allein reicht dafür jedoch nicht aus. "Eine pauschale Überprüfung aller Mitarbeitenden auf ihre politische Gesinnung ist weder rechtlich vorgesehen noch verfassungsrechtlich haltbar."

(dpa/bearbeitet durch Red)


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