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Pressemitteilung vom 04.05.2025    

Polizei Neuwied: Mehrere Festnahmen nach Vorfällen am Wochenende

Am ersten Maiwochenende kam es in Neuwied zu mehreren polizeilichen Einsätzen. Die Beamten mussten aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzungen und weiteren Delikten eingreifen. Dabei wurden mehrere Personen festgenommen und umfangreiche Beweismittel sichergestellt.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Neuwied. Am Freitagabend (2. Mai) ergaben sich im Rahmen einer Anzeigenaufnahme wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Hinweise auf einen im Hintergrund agierenden Verkäufer. Nach einem umgehend erwirkten Durchsuchungsbeschluss durchsuchte die Polizei die Wohnung eines 28-jährigen Neuwieders. Hierbei wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, und der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.

Am selben Abend ereigneten sich im Innenstadtbereich von Neuwied mehrere Vorfälle, bei denen ein 38-jähriger Neuwieder durch Beleidigungen und Körperverletzungen auffiel. Sein aggressives Verhalten setzte sich fort, indem er Gegenstände auf Personen und Fahrzeuge warf. Die Polizei nahm ihn schließlich in Gewahrsam. Mehrere Strafverfahren wurden gegen den Mann eingeleitet.

Fahrraddieb im Hinterhof
In den frühen Morgenstunden des Samstags (3. Mai) meldete eine aufmerksame Anwohnerin eine verdächtige Person in einem Hinterhof. Eine sofort entsandte Streife traf auf einen 35-jährigen Neuwieder im angrenzenden Gebäude. Bei der Kontrolle seiner mitgeführten Sachen stellten die Beamten eine unterschlagene Kreditkarte, eine geringe Menge Betäubungsmittel und ein als gestohlen gemeldetes Fahrrad sicher.



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Am Samstagmittag meldete eine Mitarbeiterin eines Neuwieder Kiosks einen betrunkenen Mann, der die Einrichtung durch Bespucken verunreinigte und Kunden belästigte. Der 67-Jährige aus Wuppertal wurde im Kiosk angetroffen und kontrolliert. Da er den ausgesprochenen Platzverweis wiederholt ignorierte, wurde er in Gewahrsam genommen. Ihn erwarten Strafverfahren wegen Beleidigung und Hausfriedensbruchs. (PM/Red)


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