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Nachricht vom 19.04.2025    

Datenschutz in Rheinland-Pfalz vor Herausforderungen: "Uns bläst der Wind ins Gesicht"

Der oberste Datenschützer von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, sieht schwierige Zeiten für den Datenschutz heraufziehen. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD auf Bundesebene setzt andere Prioritäten.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Mainz. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, erwartet herausfordernde Jahre für den Datenschutz. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD werden Wirtschaftsförderung sowie innere und äußere Sicherheit stark priorisiert. "Das durchzieht viele Passagen", sagte Kugelmann der Deutschen Presse-Agentur. Der Datenschutz und die Freiheitsrechte finden hingegen seltener Erwähnung - eine Entwicklung, die er bedauert. "Uns bläst der Wind ins Gesicht", so Kugelmann weiter. Die Arbeit für Datenschützer werde dadurch nicht einfacher, was jedoch nicht überraschend komme.

Unsicherheitsgefühl in der Gesellschaft
Kugelmann weist darauf hin, dass der Vertrag in eine Zeit fällt, in der sich die gesellschaftliche Grundstimmung verändert hat. Selbst in Rheinland-Pfalz berichten Menschen von einem Unsicherheitsgefühl auf der Straße, trotz sinkender Kriminalitätszahlen. "Es gibt ein Unsicherheitsgefühl in der Gesellschaft", erklärt er. Die neue Regierung wolle diesem Gefühl entgegenwirken und zugleich die Wirtschaft entlasten. Diese Maßnahmen könnten jedoch den Datenschutz als hinderlich darstellen, wogegen Kugelmann entschieden vorgehen möchte. Seine Behörde plant daher eine Informations-Offensive und erwägt einen parlamentarischen Abend in Berlin zur Aufklärung der Abgeordneten.




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Im Koalitionsvertrag wird vorgeschlagen, nicht-kommerzielle Tätigkeiten wie Vereinsarbeit sowie kleine und mittelständische Unternehmen von der Datenschutzgrundverordnung auszunehmen. Kugelmann unterstützt Entlastungen für kleinere Unternehmen und Vereine. Es sei zu hinterfragen, ob ein Weingut eine 40-seitige Datenschutzerklärung brauche. Lockerungen in der Datenschutzgrundverordnung könne er sich auch bei der Nutzung von Forschungsdaten vorstellen.

Wird die Datenschutzaufsicht gebündelt?
Kritisch steht Kugelmann einer weiteren Passage gegenüber, die eine Überarbeitung der Strafprozessordnung vorsieht, um effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Die Einführung neuer Befugnisse wie Vorratsdatenspeicherung lehnt er ab. Auch die Erweiterung von Straftatenkatalogen sieht er verfassungsrechtlich kritisch. Es müsse zuerst geprüft werden, ob Ermittlungsziele mit milderen Mitteln erreicht werden können.

Skeptisch betrachtet Kugelmann auch das Vorhaben, die Datenschutzaufsicht über Wirtschaftsunternehmen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten zu bündeln. "Das ist der falsche Weg", betont er. Seine Behörde berät zahlreiche Unternehmen im Land, und er hält diese kurzen Wege für essenziell, da sie Bürokratie reduzieren. "Kurze Wege bedeuten weniger Bürokratie, nicht mehr."

(dpa/bearbeitet durch Red)


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