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Nachricht vom 28.03.2012    

Kreis Neuwied erhält vom Land 170.000 Euro für Kindergartenarbeit

Geld ist für Sprachförderung und zur Vorbereitung des Übergangs in die Grundschule – 8.000 Euro weniger als bisher

Neuwied. Landesmittel in Höhe von maximal 171.156 Euro kann der Kreis für die Förderung von Sprachfördermaßnahmen in den 54 Kindertagesstätten im Kreisjugendamtsbezirk in diesem und im nächsten Jahr abrufen. In dieser Höhe wurde jetzt das Budget für den Kreisjugendamtsbezirk vom Kinder- und Integrationsministerium in Mainz genehmigt.

54 Kindergärten im Kreis Neuwied erhalten einen Zuschuss vom Land für die Sprachförderung.

"Ich freue mich, dass wir die Angebote der Sprachförderung nun seit vielen Jahren nachhaltig in den Kindertagesstätten etablieren konnten. Je früher Sprachförderung einsetzt, umso größer sind die Erfolge", betont der 1. Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent Achim Hallerbach.

Hallerbach bedauert, dass das dem Landkreis Neuwied zugewiesene Budget um mehr als 8.000 Euro geringer ausfällt, als noch im vergangenen Jahr. Grundlage für die Zuweisung des sog. Budgets für die Sprachförderung sind der Anteil der Fünfjährigen im Jugendamtsbezirk im Verhältnis zu deren Zahl in Rheinland-Pfalz und die Zahl der Grundschüler mit nicht deutscher Herkunftssprache - wiederum im Verhältnis zur Rheinland-Pfalz-Zahl.

Zu den zugesagten 170.000 Euro kommen 11.200 Euro hinzu, mit denen das Kreisjugendamt gezielt Maßnahmen zur Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule fördern kann. Noch bis zum 1. April 2012 können die Träger der Kindertagesstätten beim zuständigen Kreisjugendamt einen Antrag auf Fördergelder für die Sprachförderung und Maßnahmen zur Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule beantragen. Das Kreisjugendamt übernimmt die Gesamtplanung und kann dann - nach Genehmigung seiner Planungen durch das Landesjugendamt - später im Rahmen des beschriebenen Budgets seine Förderzusagen erteilen.



Sprachförderung vollzieht sich in sogenannten Modulen:
Maßnahmen des Moduls "Basis-Sprachförderung" richten sich an Kinder, die in der deutschen Sprache Förderbedarf haben. Mit jeweils 2.000 Euro pro Maßnahme werden die Personalkosten für 100 Zeitstunden Sprachförderung voll finanziert. Die Sprachförderung erstreckt sich dabei über das gesamte letzte Kindergartenjahr. An jeder Maßnahme sollen mindestens fünf Kinder teilnehmen.

Die Maßnahmen des Moduls "Intensiv-Sprachförderung" wenden sich an Kinder, die in der deutschen Sprache einen besonders hohen Förderbedarf haben. Anders als bei der Basis-Förderung stehen hier für 200 Zeitstunden Sprachförderung 4.000 Euro vom Land als pauschalierter Personalkostenzuschuss zur Verfügung. Die Größe der Fördergruppen ist hier auf sechs Kinder begrenzt.


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