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Pressemitteilung vom 20.03.2025    

Sicherung der medizinischen Versorgung: Schutzschirmverfahren für das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen

Das Verbundkrankenhaus Linz/Remagen und seine Partnergesellschaften haben ein Schutzschirmverfahren eingeleitet, um ihre wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. Der medizinische Betrieb bleibt dabei vollständig erhalten.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Linz am Rhein/Remagen. Am Donnerstag (20. März) hat die Krankenhausverbund Linz/Remagen gemeinnützige GmbH beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ein Schutzschirmverfahren beantragt. Parallel dazu wurden für die Maria Stern MVZ Remagen GmbH und die HL Service-Gesellschaft Remagen mbH Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Verbundkrankenhaus mit seinen Standorten in Linz und Remagen sowie die angeschlossenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und die Servicegesellschaft neu auszurichten, ohne den laufenden Betrieb zu beeinträchtigen.

Für die Patienten des Verbundkrankenhauses sowie der MVZs ändert sich durch das Verfahren nichts: Der medizinische Betrieb läuft vollumfänglich und unverändert weiter. Bereits vereinbarte Termine für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien finden wie gewohnt statt. Neue Terminvereinbarungen sind nach wie vor möglich. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden aller Gesellschaften sind gesichert und werden während der vorläufigen Verfahren von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. André Tillmann, Geschäftsführer der beteiligten Gesellschaften, betont: "Wir nehmen unseren regionalen Versorgungsauftrag sehr ernst und setzen alles daran, unsere Patienten mit umfassender medizinischer Expertise zu behandeln."

Die wirtschaftliche Situation vieler Kliniken in Deutschland bleibt angespannt. Die Gesellschaften reihen sich in eine aktuelle Debatte und bekannte Entwicklung ein: Bundesweit stehen immer mehr medizinische Einrichtungen vor gleichen wirtschafts- und gesundheitspolitischen Herausforderungen und geraten zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Neben nicht refinanzierten Tariferhöhungen und allgemeinen Teuerungen für Energie- und Sachkosten haben die Häuser mit Fachkräftemangel sowie steigenden Kosten für notwendige Investitionsmaßnahmen zu kämpfen. Zusätzlich sind die wirtschaftlichen Ausfälle und der anhaltende Rückgang der Fallzahlen seit der Pandemie nicht überwunden.



Die Kanzlei ECKERT, spezialisiert auf Sanierung und Restrukturierung, unterstützt den Prozess. Dr. Mark Boddenberg erklärt: "Die Sanierungsverfahren bieten nicht nur rechtlichen Schutz, sondern auch den notwendigen Freiraum, um zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen." Jens Lieser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte wurde als vorläufiger Sachwalter bestellt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Thomas Werner, ebenfalls Geschäftsführer, fügt hinzu: "Wir als Geschäftsführung bleiben voll handlungsfähig." Die Angela von Cordier-Stiftung, Hauptgesellschafterin, ist bereit, die Sanierung aktiv zu unterstützen. Vorstandsvorsitzender Dr. Hartmut Münzel sagt: "Wir sind überzeugt, dass die Sanierung der beste Weg ist, dem eigenen medizinischen Versorgungsanspruch treu zu bleiben." (PM/Red)


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