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Nachricht vom 20.03.2025    

Bundesänderungen beeinflussen Schuldenbremsen auch in Rheinland-Pfalz

Die kürzlich beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes durch den Bundestag haben Auswirkungen auf die Schuldenbremsen der Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz. Justizstaatssekretär Matthias Frey äußerte sich besorgt über den Eingriff in die Finanzhoheit der Länder.

Landtag Rheinland-Pfalz (Foto: Boris Roessler/dpa)

Rheinland-Pfalz. Die vom Bundestag verabschiedeten Grundgesetzänderungen betreffen auch die Regelungen zu den Schuldenbremsen der Bundesländer und greifen laut dem rheinland-pfälzischen Justizstaatssekretär Matthias Frey in deren Finanzhoheit ein. "Es ist im föderalen System bemerkenswert, wenn der Bund Regelungen der Länderverfassungen außer Kraft setzt, für deren Änderung in den Landesparlamenten verfassungsändernde Mehrheiten erforderlich wären", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Dieser Aspekt sei in der Debatte bisher zu wenig beachtet worden.

Frey leitet nach dem Tod von Justizminister Herbert Mertin (FDP) am 21. Februar das Ministerium vorübergehend. Wer ihm nachfolgt, ist noch unklar. Nach den Grundgesetzänderungen, denen der Bundesrat an diesem Freitag mit Zweidrittelmehrheit zustimmen muss, sollen die strengeren Schuldenbremsen der Länder, wie sie in Rheinland-Pfalz existieren, nicht mehr gelten. Stattdessen soll es den Ländern erlaubt sein, jährlich neue Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufzunehmen, ohne ihre Verfassung ändern zu müssen.



In Rheinland-Pfalz gilt die strenge Schuldenbremse seit 2010. Ein Jahr zuvor hatten SPD, CDU und FDP gemeinsam einen Entschließungsantrag unterzeichnet, der das Budgetrecht des Landtags für die Feststellung des Landeshaushalts festschrieb. "Der Landtag stellt fest, dass Regelungen zur Schuldenbegrenzung für die Länderhaushalte nur durch die Änderung landesrechtlicher Vorschriften, namentlich der Verfassung, verbindlich verankert werden können", hieß es darin.

Frey betonte, dass die Bundesländer natürlich auch dann keine Schulden aufnehmen müssten, wenn es ihnen der Bund ermögliche. Allerdings könnte dies notwendig werden, da viele Förderprogramme des Bundes voraussetzen, dass die Länder ebenfalls finanzielle Mittel bereitstellen.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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