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Pressemitteilung vom 19.03.2025    

Kleiderspenden im Wandel: Was Bürger über die neue Getrenntsammlung wissen sollten

Ab 2025 gilt in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Altkleider. Viele Bürger sind aufgrund widersprüchlicher Berichterstattung verunsichert. Was bedeutet dies für die Entsorgung von Altkleidern und wie können Bürger weiterhin gemeinnützige Organisationen unterstützen?

Symbolbild (Foto: pixarbay)

Region. Seit 2025 müssen Gebrauchttextilien separat gesammelt werden. Dies führt zu einer Vielzahl von Fragen, vor allem durch missverständliche Berichterstattung. Es wurde behauptet, dass Altkleider nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen, was jedoch nicht zutrifft. Das Entsorgen von nicht mehr tragbarer Bekleidung über den Restmüll bleibt weiterhin erlaubt. Auch Bußgelder für die falsche Entsorgung sind nicht zu erwarten. Verschiedene Ministerien, Behörden und eine große Anzahl an Abfallwirtschaftsbetrieben haben mittlerweile klargestellt, dass es auch nach dem 1. Januar 2025 weiterhin gestattet ist, nicht mehr als Bekleidung oder Schuhwerk nutzbare Altkleider über die Restmülltonne zu entsorgen.

Kleiderspende: Wege und Nutzen
Die Kleiderspende ist in Deutschland weit verbreitet und wird von über 80 % der Bürger genutzt, um gemeinnützige Organisationen zu unterstützen. Altkleider können direkt in Einrichtungen und Shops gemeinnütziger Organisationen oder in Sammelbehältern abgegeben werden. Über die Websites altkleiderspenden.de und fairwertung.de können Bürger seriöse Abgabestellen in ihrer Nähe finden. Im Jahr 2024 wurden mehr als eine Million Tonnen Altkleider gesammelt.



Recycling und Herausforderungen
Ein Ziel der Altkleidersammlung ist die Wiederverwendung von tragbaren Textilien. Doch die Qualität vieler Kleidungsstücke hat sich verschlechtert, insbesondere durch die Zunahme von Fast-Fashion-Artikeln. Während ca. 60 % der gesammelten Textilien noch als Secondhand-Ware genutzt werden können, nimmt dieser Anteil ab. Aufgrund begrenzter Recyclingmöglichkeiten werden immer mehr Textilien zur thermischen Verwertung oder zu Downcycling-Verfahren geschickt.

Kosten und ökologische Bedenken
Die Sammlung und Behandlung nicht tragbarer Textilien ist weder wirtschaftlich tragbar noch ökologisch sinnvoll. Der FairWertung e.V. und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) haben dies in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Getrenntsammlungspflicht hervorgehoben. Der wachsende Bedarf an Textilrecycling und die begrenzten Kapazitäten stellen die Branche vor große Herausforderungen.

Über FairWertung
Der Dachverband FairWertung ist ein bundesweites Netzwerk von gemeinnützigen Organisationen, die sich für Transparenz und Nachhaltigkeit beim Textilrecycling einsetzen. 130 gemeinnützige Organisationen erfassen bundesweit Gebrauchttextilien nach den Richtlinien von FairWertung, darunter kirchliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine sowie Beschäftigungsgesellschaften. Viele betreiben eigene Secondhand-Läden. (PM/Red)


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