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Nachricht vom 11.02.2025    

Briefwahl in Rheinland-Pfalz: So funktioniert die Stimmabgabe

Die Bundestagswahl rückt näher und in Rheinland-Pfalz treffen die ersten Briefwahlunterlagen ein. Doch wie läuft die Briefwahl ab und was muss man beachten?

Briefwahl. Foto: Marijan Murat/dpa

Mainz. In weniger als zwei Wochen steht die Bundestagswahl an, und in Rheinland-Pfalz werden die ersten Briefwahlunterlagen verschickt. Wer per Brief wählen möchte, muss den Wahlschein bei seiner Gemeinde oder Stadt beantragen - persönlich, schriftlich oder online, jedoch nicht telefonisch. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, der ausgefüllt zurückgeschickt werden kann. Dabei sind Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Die Unterlagen kommen per Post oder können persönlich abgeholt werden.

Der Versand der Unterlagen variiert je nach Kommune. In Trier wurden bereits am Donnerstag rund 19.000 Anträge bearbeitet. Koblenz begann am 5. Februar mit dem Versand, Neustadt an der Weinstraße folgte einen Tag später. In Worms wurden am Freitag etwa 13.500 Anträge bearbeitet. Kaiserslautern verschickte ebenfalls am Freitag die ersten Unterlagen.

Dieses Jahr gibt es keine großen Änderungen, jedoch sorgt der vorgezogene Wahltermin für Zeitdruck bei den Kommunen. "Wir haben erst seit vergangener Woche Stimmzettel", sagte der Sprecher der Stadt Trier. Auch in Neustadt an der Weinstraße gab es Verzögerungen durch Streiks bei der Post und Krankheitsfälle beim Dienstleister. Die Stadt empfiehlt deshalb, Wahlbriefe persönlich zurückzubringen.



Wählerinnen und Wähler erhalten einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt. Für die Erststimme wird ein Kreuz auf der linken Seite des Stimmzettels gemacht, für die Zweitstimme auf der rechten Seite. Der Stimmzettel kommt in den Umschlag, der zugeklebt wird. Auf dem Wahlschein muss eine Versicherung an Eides statt ausgefüllt und unterschrieben werden. Beide Dokumente kommen in den roten Wahlbriefumschlag.

Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Stelle sein. Innerhalb Deutschlands ist kein Porto erforderlich. (dpa/bearbeitet durch Red)



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