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Pressemitteilung vom 04.02.2025    

Bundesnetzagentur bestätigt: Routerfreiheit auch bei Glasfaseranschlüssen

Seit 2016 dürfen Verbraucher in Deutschland ihren Router frei wählen. Doch ein aktueller Antrag von Anbieterverbänden hätte diese Freiheit bei Glasfaseranschlüssen einschränken können. Die Bundesnetzagentur hat nun eine Entscheidung getroffen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Mainz. Auch weiterhin können Verbraucher ihre eigenen Geräte an Glasfaseranschlüssen nutzen, denn die Bundesnetzagentur hat den Ausnahmeantrag der Anbieterverbände abgelehnt. Diese hatten im Sommer 2023 versucht, durch eine Sonderregelung die freie Wahl der Endgeräte bei Glasfasernetzen einzuschränken.

Bereits seit August 2016 besteht in Deutschland die sogenannte Endgerätefreiheit, die es Telekommunikationsanbietern untersagt, ihren Kunden bestimmte Geräte vorzuschreiben. Während sich diese Regelung bei Internetanschlüssen über VDSL und Kabel etabliert hat, gibt es im Bereich der Glasfaseranschlüsse immer wieder Versuche, Mietgeräte durchzusetzen. Anbieter argumentieren dabei häufig mit möglichen Störungen durch kundeneigene Geräte.

Im Herbst 2023 hatten die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und andere Interessengruppen Stellung gegen den Ausnahmeantrag bezogen und der Bundesnetzagentur empfohlen, diesen abzulehnen. "Es liegt nun an den Anbieterverbänden, ob sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur gerichtlich vorgehen wollen oder die Entscheidung akzeptieren und Verbrauchern zukünftig bei der Nutzung eigener Endgeräte unterstützen", so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.




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