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Nachricht vom 03.02.2025    

Bundestag beschließt gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten

Der Deutsche Bundestag hat eine wichtige Entscheidung für Frauen getroffen, die eine Fehlgeburt erlitten haben. Mit der Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche wird ein dringend benötigter Schutzraum geschaffen.

Symbolfoto

Region. Die IKK Südwest und der Verein Sterneneltern Saarland e.V. zeigen sich erfreut über die getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten. Dieser Beschluss markiert einen bedeutenden Fortschritt im Einsatz für die Rechte von Frauen, die eine Fehlgeburt erlebt haben.

"Die heutige Entscheidung des Bundestages ist ein starker Erfolg für alle Frauen, die nach einer Fehlgeburt in einer schweren Zeit zusätzlichen Schutz und Unterstützung brauchen", sagt Professor Dr. Jörg Loth, Chef der IKK Südwest. Seit Jahren habe man sich gemeinsam mit den Sterneneltern Saarland e.V. und dem IKK e.V. für diese Anpassung eingesetzt.

Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf gestaffelte Mutterschutzfristen haben. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzfrist von bis zu zwei Wochen gilt. Bei einer Fehlgeburt ab der 17. Woche wird die Schutzfrist auf sechs Wochen ausgeweitet, und ab der 20. Woche besteht ein Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz. Diese gestaffelte Regelung berücksichtigt die zunehmende physische und psychische Belastung der Frauen mit fortschreitender Schwangerschaftsdauer und bietet ihnen einen dringend benötigten Schutzraum.



"Diese Gesetzesänderung ist ein Sieg der Menschlichkeit und Anerkennung der realen Belastungen, die Frauen nach einer Fehlgeburt erleben", erklärt Sandra Kern, 1. Vorsitzende der Sterneneltern Saarland. Die IKK Südwest und die Sterneneltern Saarland haben in den vergangenen Jahren intensiv auf die Notwendigkeit dieser Anpassung hingewiesen und sich für die Rechte von Frauen nach Fehlgeburten starkgemacht. Mit dieser Entscheidung zeigt der Gesetzgeber, dass er bereit ist, die Herausforderungen und Belastungen, denen Frauen nach einer Fehlgeburt ausgesetzt sind, anzuerkennen und ihnen mit angemessenen Schutzmaßnahmen zu begegnen.

"Als regionale Innungskrankenkasse werden wir auch weiterhin daran arbeiten, das Bewusstsein für die Herausforderungen und Bedürfnisse von Frauen in schwierigen Lebenssituationen zu schärfen", bekräftigt Krankenkassenvorstand Prof. Loth. Red


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