Werbung

Pressemitteilung vom 22.01.2025    

Fristverlängerung: Widerspruch gegen Kassenbescheid leicht gemacht

Ab 1. Januar 2025 gibt es eine kleine Änderung, die für viele Betroffene von Bedeutung sein könnte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt auf, was bei einem Widerspruch gegen einen Bescheid der Kranken- oder Pflegekasse zu beachten ist.

Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Seit 1. Januar 2025 haben Versicherte bei Widersprüchen gegen Bescheide der Kranken- oder Pflegekassen einen Tag mehr Zeit. Dennoch gibt es wichtige Details zu beachten, wenn der Widerspruch erfolgreich eingereicht werden soll. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie die Fristen richtig berechnet werden und welche Stolperfallen existieren.

Wann beginnt die Frist für den Widerspruch?
Die Frist für den Widerspruch gegen einen Bescheid beginnt immer dann, wenn der Bescheid bei der betroffenen Person zugestellt wird. Doch wie wird dieser Zustellungszeitpunkt ermittelt? Die Frist für den Widerspruch wird nicht ab dem Versanddatum des Bescheids, sondern ab dem sogenannten „Bekanntgabetag“ berechnet. Dieser Tag ist nun der vierte Tag nach dem Versand des Bescheids durch die Kasse. So können Versicherte auch dann noch mit einem Widerspruch reagieren, wenn der Bescheid später als erwartet im Briefkasten landet.

Widerspruchsfrist: Wie lange ist Zeit?
Der Zeitraum, in dem der Widerspruch eingelegt werden kann, beträgt in der Regel einen Monat. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird die Frist auf den nächsten Werktag verschoben. Bei regionalen Feiertagen kann dies je nach Bundesland variieren.

Stolperfallen und wichtige Hinweise
Neben der korrekten Berechnung des Bekanntgabetages gibt es auch Besonderheiten bei Feiertagen und regionalen Feiertagen zu beachten. Bei Fragen zur Fristberechnung oder zur Vorgehensweise beim Widerspruch bietet die Verbraucherzentrale NRW Unterstützung.



Wie wird der Widerspruch eingelegt?
Widersprüche gegen Bescheide müssen schriftlich bei der Kasse eingereicht werden. Dabei ist es wichtig, den Widerspruch pünktlich zu versenden. Der Widerspruch kann per Fax, Einschreiben oder persönlich abgegeben werden. Es ist jedoch nicht zulässig, den Widerspruch per E-Mail einzureichen. In vielen Fällen bieten Kassen auch die Möglichkeit, den Widerspruch über eine App einzureichen.

Weiterführende Informationen und Unterstützung
Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf ihrer Website Musterbriefe zur Verfügung, um den Widerspruch korrekt zu formulieren. Zudem gibt es regelmäßig kostenlose Online-Seminare zu verschiedenen Themen rund um Pflege und Kosten. Weitere Infos und Musterbriefe finden sich auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.

Für detaillierte Informationen und weiterführende Hilfe steht die Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 0211-38 59 70 oder per E-Mail an info@verbraucherzentrale.nrw zur Verfügung.

Mehr Informationen
Fristen für Widersprüche und mehr
Musterbrief für Widersprüche

Kostenlose Online-Seminare der Verbraucherzentrale NRW
Heimkosten 1: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Termin: Donnerstag, 30. Januar, 16 bis 17 Uhr, Anmeldung hier
Heimkosten 2: Fragen zur Finanzierung mit Vermögen, Pflegewohngeld oder Sozialhilfe Termin: Donnerstag, 13. Februar, 16 bis 17 Uhr, Anmeldung hier.
(PM/Red)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Mehr dazu:   Veranstaltungen  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Jugendbeirat Neuwied sammelt Eindrücke in Berlin

Der Jugendbeirat Neuwied unternahm eine Bildungsreise nach Berlin. Vier intensive Tage boten den Jugendlichen ...

Ökumenischer Pfingstgottesdienst in Neuwied: Zeichen der Hoffnung

Am Pfingstmontag versammelten sich rund 400 Gläubige aus verschiedenen christlichen Gemeinden in Neuwied ...

Verkehrssicherheitstag in Koblenz: Ein Tag voller Informationen und Aktionen

Am Samstag, 28. Juni, lädt der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zum Verkehrssicherheitstag auf ...

Steinwurf am Aldi-Parkplatz in Bad Hönningen: Polizei sucht Zeugen

Am Freitagnachmittag (13. Juni) kam es auf dem Parkplatz eines Aldi-Marktes in Bad Hönningen zu einem ...

Wanderung im Westerwald: Auf den Spuren des Bergbaus

Am Sonntag, 22. Juni, lädt "Typisch Westerwald" zu einer besonderen Wanderung ein, die beeindruckende ...

Stromkabel-Diebstahl an E-Ladestationen in Rheinbrohl

In Rheinbrohl wurden erneut Stromkabel von E-Ladestationen gestohlen. Die Polizei ermittelt und sucht ...

Weitere Artikel


Kontroverse um neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk äußert scharfe Kritik an dem neuen Referentenentwurf zum Bestattungsgesetz ...

"Handwerk fordert Neustart: 25 Punkte für Deutschlands Zukunft"

Vor der Bundestagswahl am 23. Februar hat das Handwerk klare Forderungen an die Politik formuliert. Mit ...

Azubispots 2025: Neues Format am Deutschen Eck in Koblenz

Die Azubispots kommen 2025 mit einem neuen Konzept nach Koblenz und bieten eine noch spannendere Plattform ...

Dritte integrative Karnevalssitzung in St. Katharinen begeistert

Am Samstag (18. Januar) fand im Bürgerhaus St. Katharinen die dritte integrative Karnevalssitzung statt. ...

Einbruch in Mülheim-Kärlich: Polizei bittet um Mithilfe

In den frühen Morgenstunden des Mittwochs (22. Januar) ereignete sich ein Einbruch in einem Fachgeschäft ...

Trickdiebstahl in Koblenz: Polizei sucht Zeugen

In Koblenz wurde eine 87-jährige Frau Opfer eines Trickdiebstahls. Zwei unbekannte Frauen verschafften ...

Werbung