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Pressemitteilung vom 20.01.2025    

Wahlen in Neuwied: Was Wähler wissen müssen

Am 23. Februar stehen in Neuwied wichtige Wahlen an. Neben der Wahl zum Deutschen Bundestag wird auch ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Die Stadtverwaltung informiert über die wichtigsten Details für einen reibungslosen Ablauf.

Symbolbild: Pixabay

Neuwied. Am 23. Februar finden in der Stadt Neuwied sowohl die Bundestagswahl als auch die Wahl des Oberbürgermeisters statt. Die Stadtverwaltung bittet alle Wählerinnen und Wähler, folgende Hinweise zu beachten:

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen dem 21. und 25. Januar zugestellt. Es handelt sich um eine gemeinsame Benachrichtigung für beide Wahlen. Auf dieser ist der jeweilige Wahlraum angegeben. Da sich einige Wahlräume im Vergleich zu früheren Wahlen geändert haben, sollten diese Angaben genau geprüft werden. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.

Für diejenigen, die am Wahltag nicht vor Ort wählen können oder die Briefwahl bevorzugen, gibt es zwei Möglichkeiten, die Wahlunterlagen zu beantragen: Erstens kann der personalisierte QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung genutzt werden, zweitens besteht die Möglichkeit, das Formular auf der Rückseite des Dokuments schriftlich zu verwenden. Wichtig ist, dass die Unterlagen für die beiden Wahlen zeitversetzt verschickt werden. Die Unterlagen für die Oberbürgermeisterwahl werden ab dem 20. Januar versandt, während die Unterlagen für die Bundestagswahl voraussichtlich ab dem 10. Februar verfügbar sein werden, sobald die Stimmzettel vorliegen.



Es liegt in der Verantwortung der Wähler, dass die Wahlbriefe bis zum 23. Februar um 18 Uhr im Briefwahlbüro eingetroffen sind. Aufgrund möglicher Verzögerungen bei den Postlaufzeiten wird empfohlen, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen und zurückzusenden oder direkt in den Briefkasten des Briefwahlbüros in der Heddesdorfer Straße 33, 56564 Neuwied, einzuwerfen. PM/Red

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Mehr dazu:   Bundestagswahl 2025  
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