Pressemitteilung vom 17.01.2025
Wachsender Betrug mit Zahlung über QR-Codes: Vorsicht ist geboten
Die Nutzung von QR-Codes hat seit der Corona-Pandemie stark zugenommen. Doch auch Kriminelle nutzen diese Technologie für ihre Zwecke. Besonders im Ausland sollten Reisende wachsam sein.

Region. Seit dem Beginn der Pandemie sind QR-Codes zu einem festen Bestandteil des Alltags geworden. Diese Entwicklung haben auch Betrüger erkannt, die mit sogenannten Quishing-Angriffen versuchen, an Geld und persönliche Daten zu gelangen. Autofahrer sind besonders gefährdet, da die Täuschungen häufig an Ladesäulen für Elektroautos oder Parkautomaten stattfinden.
Quishing: Vorgehensweise der Täter
Zunächst erstellen die Kriminellen eine Webseite, die offiziellen Seiten ähnelt, etwa von Städten oder Ladesäulenbetreibern. Anschließend generieren sie einen QR-Code, der auf diese gefälschte Seite führt. Dieser Code wird dann an öffentlichen Orten wie Parkuhren oder Ladesäulen angebracht oder über bestehende Codes geklebt. Scannen Verbraucher diesen Code und geben ihre Daten ein, fließt das Geld direkt an die Konten der Betrüger.
Gefahrenzonen für QR-Code-Betrug
Der Betrug tritt vor allem in öffentlichen Bereichen auf, wo QR-Codes zur Vereinfachung von Zahlungen genutzt werden. Dazu gehören Parkuhren, E-Ladesäulen, Bahnhöfe, Bushaltestellen und Fahrradverleihstationen. Auch gefälschte Strafzettel an Windschutzscheiben sind möglich. Europaweit wurden bereits Fälle gemeldet, sodass Urlauber in jedem Land damit rechnen müssen.
Schutzmaßnahmen gegen QR-Code-Betrug
Reisende sollten bei öffentlichen QR-Codes vorsichtig sein. Manipulationen sind leicht möglich, daher sollte nur gescannt werden, wenn die Quelle vertrauenswürdig erscheint. Alternativ kann die URL direkt eingegeben werden. Viele QR-Scanner-Apps zeigen die Ziel-URL vorab an - diese sollte sorgfältig geprüft werden. Bei Unsicherheit sollte die Website geschlossen und keine persönlichen Daten eingegeben werden. Im Betrugsfall ist es wichtig, sofort die Kreditkarte zu sperren, ein Chargeback zu beantragen und Polizei sowie Betreiber zu informieren.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat dazu weitere Informationen bereitgestellt. (PM/Red)
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