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Nachricht vom 06.01.2025    

Förderanträge für Altstadt Unkel jetzt stellen

Die Stadt Unkel bietet Immobilienbesitzern in der Altstadt eine attraktive Möglichkeit zur Gebäudesanierung. Bis zum 31. März 2025 können sie Förderanträge stellen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Auch das Roos-Haus in der Freiligrathstraße, ein ehemaliges Winzerhaus aus dem Jahr 1735, wurde mit Fördermitteln des Städtebauförderprogramms umfassend saniert. Auf dem Foto von links der Erste Stadtbeigeordnete Daniel Schmitz, Hausherr Elmar Krupp und der Unkeler Stadtbürgermeister Alfons Mußhoff. Foto: Stadt Unkel/Sabrina Conrad

Unkel. Immobilienbesitzer in der Altstadt von Unkel haben noch bis zum 31. März 2025 die Gelegenheit, Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren" zu beantragen. Die Stadt Unkel hat darauf hingewiesen, dass diese Fördermittel als Kostenerstattung an private Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet "Altstadt Unkel" weitergegeben werden können, sofern eine umfassende oder ortsbildverbessernde Sanierung durchgeführt wird. Grundlage hierfür ist die Modernisierungsrichtlinie der Stadt Unkel, die seit Oktober 2018 nach Aufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) in Kraft ist.

Die Förderung endet, da im Programmjahr 2025 letztmalig Mittel für die seit 2016 laufende Stadtsanierung beantragt werden können. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung, in der sich der Eigentümer zur Sanierung verpflichtet und die Stadt eine Kostenerstattung von 40 Prozent der förderfähigen Kosten zusagt. Diese Erstattung kann bis zu 30.000 Euro betragen, wobei es sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch handelt.



Bisher wurden 53 förderrechtliche Erstberatungen durchgeführt und mit 32 Eigentümern Modernisierungsvereinbarungen abgeschlossen. Insgesamt wurden rund 700.000 Euro ausgezahlt. Die Förderung besteht aus 75 Prozent Landesmitteln, die Bundesmittel enthalten, und 25 Prozent aus dem Haushalt der Stadt Unkel.

Für Fragen und Anträge steht Rudolf Flachs (Telefon 02224/1806-54, E-Mail flachs@vgvunkel.de) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zur Verfügung. red


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