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Nachricht vom 04.03.2012    

Schwerbehindertenabgabe: Bußgeld droht!

Anzeigepflicht gegenüber Arbeitsagentur besteht auch ohne Aufforderung – Zurzeit 140 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet

Neuwied. Betriebe, die nicht die für sie gesetzlich vorgesehene Anzahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die entsprechende Meldung muss der Agentur für Arbeit bis zum 31. März vorliegen. Wer dieser Pflicht nicht oder verspätet nachkommt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Wer in seinem Unternehmen mehr als 19 Arbeitsplätze hat – es gilt der Jahresdurchschnitt! -, soll laut Sozialgesetzbuch fünf Prozent dieser Stellen schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stellen. Wer dies nicht tut, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen, deren Höhe sich nach der Betriebsgröße und dem Grad der Abweichung von der Pflicht richtet.

Betroffene Betriebe sind verpflichtet, sich bis zum 31. März bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Eine Frist, die nicht versäumt werden sollte, betont Mario Görgens, Leiter des Teams Reha bei der Arbeitsagentur in Neuwied. „Die Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass Nichtmelden oder auch Verspätungen empfindliche Strafen nach sich ziehen, denn sie werden laut Gesetz als Ordnungswidrigkeiten eingestuft, die mit Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.“

Wichtig zur Einhaltung der Frist ist auch, so Görgens, dass die entsprechenden Daten auf den richtigen Formularen erfasst und an die Agentur geschickt werden. Entsprechende Vordrucke und eine CD mit dem Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan für die elektronische Übermittlung wurden den Betrieben, die der Behörde bekannt sind, bereits zugeschickt.

REHADAT-Elan unterstützt die Nutzer bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht ihnen die Abgabe der Erklärung per Mail. Wer keine Post bekommen hat, aber trotzdem meldepflichtig ist, kann die Unterlagen anfordern oder aus dem Internet laden: www.rehadat-elan.de. Denn Anzeigepflicht und Frist gelten in jedem Fall - auch wenn ein Betrieb nicht ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert wurde.




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„Arbeitgeber sollten aber auch bedenken, dass sich die Ausgleichsabgabe komplett sparen oder wenigstens deutlich reduzieren lässt, wenn schwerbehinderte Menschen eingestellt werden“, erinnert Teamleiter Görgens. „Nicht jedes Handicap führt schließlich zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung. Und oft braucht es nur geringen Aufwand, um einen Arbeitsplatz ´behindertengerecht´ auszustatten. Im Einzelfall können wir für die Einstellung sogar Zuschüsse zahlen.“ Bei der Auswahl geeigneter Bewerber hilft die Agentur für Arbeit Neuwied gern weiter. Derzeit sind dort rund 140 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet.

Ansprechpartner für die Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Neuwied: 01801 – 66 44 66 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise höchstens 42 Cent/Minute)


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