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Pressemitteilung vom 06.12.2024    

SGD Nord testet Lichterketten: Worauf Käufer achten sollten

In der Vorweihnachtszeit sind Lichterketten ein beliebtes Dekorationselement. Doch nicht alle Produkte erfüllen die notwendigen Sicherheitsstandards. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat daher LED-Lichterketten im Einzelhandel von Rheinland-Pfalz genauer unter die Lupe genommen.

Beim Kauf von Lichterketten sollte nicht nur auf die Optik, sondern auch auf die Sicherheit geachtet werden (Symbolbild). (Foto: SGD Nord / Jonas Krieger)

Koblenz. Der Fokus der Überprüfung im Einzelhandel lag auf LED-Lichterketten, die an die Steckdose angeschlossen werden. Kontrolliert wurden sowohl Ketten für Innenräume als auch für den Außenbereich. Batteriebetriebene Produkte waren nicht Teil der Überprüfung, da von ihnen aufgrund der niedrigen Spannung nur ein geringes gesundheitliches Risiko bei Stromschlägen ausgeht. Daher eignen sie sich auch gut für Kinderzimmer.

Teuer versus günstig
Ein Ergebnis der Kontrollen: Günstige Lichterketten haben oft kein GS-Zeichen, die teureren Modelle hingegen meist schon. Das GS-Zeichen zeigt an, dass der Hersteller das Produkt freiwillig durch eine unabhängige Prüfstelle stichprobenartig kontrollieren lässt. Bei einigen hochpreisigen Lichterketten lassen sich zudem einzelne Leuchten austauschen, was zu einer längeren Nutzung und somit zur Nachhaltigkeit beitragen kann. Tendenziell gilt: Wer lange etwas von seiner Lichterkette haben möchte, sollte lieber etwas mehr Geld ausgeben.

Lichterketten für den Außenbereich
Wichtig zu wissen ist auch, dass nicht jedes Produkt für die Nutzung im Freien geeignet ist. Denn wer eine Lichterkette für den Innenbereich auf Balkon, Terrasse oder im Garten verwendet, riskiert einen Stromschlag durch einen Kurzschluss. Dass sich eine Kette für den Außerbereich eignet, zeigt die Kennzeichnung des Produkts mit der Schutzart IP44 und dem Symbol für Spritzwasserschutz. Die SGD Nord empfiehlt, das Kennzeichnungsschild nach dem Kauf nicht zu entfernen, damit auch im nächsten Jahr klar ist, ob die Kette ins Freie darf oder nicht.

Auf optische Mängel achten
Bei der Kontrolle im Einzelhandel überprüfte die SGD Nord auch optische Mängel – das sollte auch beim Kauf getan werden. So ist es etwa wichtig, dass stromführende, metallische Teile isoliert sind, um ein versehentliches Berühren – und damit einen Stromschlag – auszuschließen. Ebenfalls kritisch geprüft werden sollte der Netzstecker: Sieht er nicht aus, wie die üblichen Netzstecker, ist Vorsicht geboten. Die Pole des Steckers dürfen nicht verbogen sein und sollten sich leicht in die Steckdose stecken lassen. Diese Hinweise gelten natürlich nicht nur beim Neukauf, sondern auch für Lichterketten, die sich bereits im Haushalt befinden.




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Regeln gibt es auch für die Leitung: Diese muss zwischen dem Netzstecker und der ersten Lampe mindestens eine Länge von 1,5 Metern aufweisen. Hierdurch soll vermieden werden, dass beim Schmücken des Weihnachtsbaums die ersten Lampen der Kette auf dem Boden liegen und zertreten werden. Auch hier bestünde sonst die Gefahr eines Stromschlags. Bei der Kontrolle erfüllten alle Lichterketten diese Vorgabe.

Warnhinweise und CE-Kennzeichen
Jede Lichterkette muss zudem ein CE-Kennzeichen besitzen. Dies war bei allen überprüften Produkten der Fall. Auch waren bei allen Lichterketten Angaben in deutscher Sprache vorhanden, worauf beim Kauf ebenfalls geachtet werden sollte. Wichtig ist außerdem, dass Warnhinweise auf der Verpackung abgedruckt sind. Diese sollten vor dem Gebrauch gelesen und beachtet werden. Auf der Verpackung müssen darüber hinaus ein Produktverantwortlicher sowie Hinweise zur Entsorgung vermerkt sein. Insbesondere bei günstigen Produkten wurden hier vereinzelt Mängel festgestellt. (PM)


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