Werbung

Pressemitteilung vom 05.12.2024    

Wer haftet im Winter? Räumpflichten für Immobilienbesitzer

In der winterlichen Jahreszeit steigt die Unfallgefahr auf den Straßen und Gehwegen. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung für die Schnee- und Eisbeseitigung? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf.

Foto: Pixabay

Region. Trotz milderer Witterungsbedingungen im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands, sind Immobilienbesitzer in Rheinland-Pfalz und dem Saarland dazu angehalten, Vorsorge zu treffen. Sie müssen ihre Pflichten erfüllen, um sich vor langwierigen Gerichtsprozessen und Schadensersatzansprüchen zu schützen.

Laut Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., haben Eigentümer eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Dies bedeutet, dass sie innerhalb ihres Grundstücks und auch auf angrenzenden Wegen für die Beseitigung von Schnee und Eis sorgen müssen, um Fußgänger nicht zu gefährden.

"Vermieter können Räum- und Streupflichten an Mieter übertragen. Das muss dann im Mietvertrag oder der Hausordnung klar festgehalten werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Trotzdem hat ein Immobilienbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass sein Mieter diesen Pflichten auch nachkommt", erklärt Hennig.

Wer die Kosten für das Streugut trägt, sollte ebenfalls im Mietvertrag verankert sein. Die Kommunen legen fest, welche Materialien zum Einsatz kommen dürfen - meistens sind dies Granulat und Split. Nur an gefährlichen Stellen darf Salz gestreut werden.

Räumpflicht im Winter: Was Grundstücksbesitzer wissen sollten
Die Räumpflicht besteht je nach Satzung der jeweiligen Kommune werktags zwischen 6.30 und 21 Uhr. Dies beinhaltet alle Zugänge zu Häusern, Tiefgaragen, Mülltonnen sowie die angrenzenden Gehwege eines Grundstücks. Den geräumten Schnee dürfen Eigentümer oder Mieter jedoch nicht auf der Straße oder auf dem Nachbargelände ablagern. Stattdessen sollte er am besten an die Gehwegseiten geräumt werden, wobei ein Durchgang von mindestens einem Meter für Fußgänger sichergestellt werden muss.



Sollte sich auf beiden Straßenseiten kein Bürgersteig befinden, gilt es, einen etwa 1,20 Meter breiten Streifen entlang des Grundstücks zu räumen. Andernfalls könnte man sich bei Stürzen von Passanten schadensersatzpflichtig machen. Von der Räumpflicht ausgenommen sind "Trampelpfade", die Fußgänger zur Abkürzung nutzen. In solchen Fällen haftet der Passant selbst.

Hinweisschilder wie "Privatgelände, kein Winterdienst - Betreten auf eigene Gefahr" entbinden den Besitzer übrigens nicht völlig von seiner Verkehrssicherungspflicht. Und auch Passanten sollten ihr Verhalten der winterlichen Witterung anpassen, da ihnen bei Unfällen eine Mitschuld zugesprochen werden kann.

Viele Eigentümergemeinschaften beauftragen über die Hausverwaltung oft einen Dienstleister oder Hausmeisterservice für den Winterdienst. Die Kosten hierfür werden dann anteilig über die Jahresabrechnung verteilt. (PM/red)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Woche der Ausbildung: Ausbildungswege in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten

Vom Montag bis Freitag, 16. bis 20. März, veranstaltet die Bundesagentur für Arbeit die "Woche der Ausbildung", ...

Erfolgreiche Fahndungstage der Verkehrsdirektion Koblenz

Am Dienstag und Mittwoch (10. und 11. März) führte die Verkehrsdirektion Koblenz gemeinsam mit internationalen ...

Bibelreihe in Neuwied: Der gescheiterte Erlöser?

Am Montag, dem 23. März 2026, startet in der Katholischen Familienbildungsstätte Neuwied eine spannende ...

Ehrenamt mit Leidenschaft: Auszeichnung für Korff, Bolländer und Fischbach

Im Roentgen-Museum Neuwied wurden am 13. März drei Personen für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement ...

Lebenshilfe kritisiert Finanzierungslücken bei integrativen Kitas in Rheinland-Pfalz

Die Lebenshilfe Rheinland-Pfalz hat mit ihrer Petition "#JaFürjedesKind" über 12.500 Unterstützer gewonnen. ...

Verkehrseinschränkungen auf der A3 wegen Baugrunduntersuchungen

Bis zum 30. April 2026 werden auf der A3 zwischen dem Autobahndreieck Dernbach und der Anschlussstelle ...

Weitere Artikel


Große Sorgen: Bedroht weitere Insolvenz DRK-Krankenhäuser in der Region?

Nach einer früheren Insolvenz in Eigenregie sieht sich die gemeinnützige DRK-Krankenhausgesellschaft ...

Heimatmuseum Rheinbrohl öffnet wieder seine Türen

Am 3. Adventswochenende (14./15. Dezember) öffnet das Heimatmuseum ZeitGeschichte Rheinbrohl von Gerhard ...

Lebensmittelsicherheit: Keime & Co. im Fokus der Lebensmittelüberwachung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Länderarbeitsgemeinschaft ...

Neue Wege aus der Wohnungslosigkeit: Housing First in Neuwied und Zweibrücken

Rheinland-Pfalz verfolgt mit dem "Housing First"-Ansatz einen innovativen Weg, um langfristig Wohnungslosen ...

Ehrenamt als Rückgrat der Wirtschaft: IHK Koblenz würdigt Engagement

Am 5. Dezember wird weltweit der Internationale Tag des Ehrenamts gefeiert. Auch in Koblenz steht an ...

Erfolgreicher Abschluss der Öffentlichkeitsfahndung: Vermisster Reiner S. kontaktiert

Die seit Montag (2. Dezember) laufende Öffentlichkeitsfahndung konnte erfolgreich abgeschlossen werden. ...

Werbung