Werbung

Pressemitteilung vom 05.12.2024    

Wer haftet im Winter? Räumpflichten für Immobilienbesitzer

In der winterlichen Jahreszeit steigt die Unfallgefahr auf den Straßen und Gehwegen. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung für die Schnee- und Eisbeseitigung? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf.

Foto: Pixabay

Region. Trotz milderer Witterungsbedingungen im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands, sind Immobilienbesitzer in Rheinland-Pfalz und dem Saarland dazu angehalten, Vorsorge zu treffen. Sie müssen ihre Pflichten erfüllen, um sich vor langwierigen Gerichtsprozessen und Schadensersatzansprüchen zu schützen.

Laut Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., haben Eigentümer eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Dies bedeutet, dass sie innerhalb ihres Grundstücks und auch auf angrenzenden Wegen für die Beseitigung von Schnee und Eis sorgen müssen, um Fußgänger nicht zu gefährden.

"Vermieter können Räum- und Streupflichten an Mieter übertragen. Das muss dann im Mietvertrag oder der Hausordnung klar festgehalten werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Trotzdem hat ein Immobilienbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass sein Mieter diesen Pflichten auch nachkommt", erklärt Hennig.

Wer die Kosten für das Streugut trägt, sollte ebenfalls im Mietvertrag verankert sein. Die Kommunen legen fest, welche Materialien zum Einsatz kommen dürfen - meistens sind dies Granulat und Split. Nur an gefährlichen Stellen darf Salz gestreut werden.

Räumpflicht im Winter: Was Grundstücksbesitzer wissen sollten
Die Räumpflicht besteht je nach Satzung der jeweiligen Kommune werktags zwischen 6.30 und 21 Uhr. Dies beinhaltet alle Zugänge zu Häusern, Tiefgaragen, Mülltonnen sowie die angrenzenden Gehwege eines Grundstücks. Den geräumten Schnee dürfen Eigentümer oder Mieter jedoch nicht auf der Straße oder auf dem Nachbargelände ablagern. Stattdessen sollte er am besten an die Gehwegseiten geräumt werden, wobei ein Durchgang von mindestens einem Meter für Fußgänger sichergestellt werden muss.



Sollte sich auf beiden Straßenseiten kein Bürgersteig befinden, gilt es, einen etwa 1,20 Meter breiten Streifen entlang des Grundstücks zu räumen. Andernfalls könnte man sich bei Stürzen von Passanten schadensersatzpflichtig machen. Von der Räumpflicht ausgenommen sind "Trampelpfade", die Fußgänger zur Abkürzung nutzen. In solchen Fällen haftet der Passant selbst.

Hinweisschilder wie "Privatgelände, kein Winterdienst - Betreten auf eigene Gefahr" entbinden den Besitzer übrigens nicht völlig von seiner Verkehrssicherungspflicht. Und auch Passanten sollten ihr Verhalten der winterlichen Witterung anpassen, da ihnen bei Unfällen eine Mitschuld zugesprochen werden kann.

Viele Eigentümergemeinschaften beauftragen über die Hausverwaltung oft einen Dienstleister oder Hausmeisterservice für den Winterdienst. Die Kosten hierfür werden dann anteilig über die Jahresabrechnung verteilt. (PM/red)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Mit Spatenstich und Vision: Grünschnittaufbereitungsanlage in Linkenbach

Ein symbolischer Spatenstich markiert den Beginn eines weiteren Projekts im Kreis Neuwied. Landrat Achim ...

Tourismus in der Region: Kaum Urlaubsgäste in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied?

Reizvolle Landschaft, kulturelle Angebote, eine gute Anbindung - aber kaum Touristen: Obwohl die Bedingungen ...

Abschied und Neubeginn: Absolventen der Pflegefachschule Linz-Remagen starten in das Berufsleben

Nach drei Jahren Ausbildung haben 15 Absolventen der Pflegefachschule Linz-Remagen ihre Examensurkunden ...

Verkehrsunfall mit Fahrerflucht in Neuwied-Niederbieber

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (30. und 31. August 2025) ereignete sich auf der Wiedbachstraße ...

Zusatztermine für Rentenberatung im Stadtteiltreff Neuwied

Fragen rund um die Rente sind oft komplex. Im Stadtteiltreff Neuwied gibt es persönliche und kostenfreie ...

15 Jahre Soziale Stadt Neuwied: Sommerfest mit buntem Programm

Die Soziale Stadt Neuwied blickt auf 15 Jahre Quartiermanagement zurück. Ein Sommerfest brachte zahlreiche ...

Weitere Artikel


Große Sorgen: Bedroht weitere Insolvenz DRK-Krankenhäuser in der Region?

Nach einer früheren Insolvenz in Eigenregie sieht sich die gemeinnützige DRK-Krankenhausgesellschaft ...

Heimatmuseum Rheinbrohl öffnet wieder seine Türen

Am 3. Adventswochenende (14./15. Dezember) öffnet das Heimatmuseum ZeitGeschichte Rheinbrohl von Gerhard ...

Lebensmittelsicherheit: Keime & Co. im Fokus der Lebensmittelüberwachung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Länderarbeitsgemeinschaft ...

Neue Wege aus der Wohnungslosigkeit: Housing First in Neuwied und Zweibrücken

Rheinland-Pfalz verfolgt mit dem "Housing First"-Ansatz einen innovativen Weg, um langfristig Wohnungslosen ...

Ehrenamt als Rückgrat der Wirtschaft: IHK Koblenz würdigt Engagement

Am 5. Dezember wird weltweit der Internationale Tag des Ehrenamts gefeiert. Auch in Koblenz steht an ...

Erfolgreicher Abschluss der Öffentlichkeitsfahndung: Vermisster Reiner S. kontaktiert

Die seit Montag (2. Dezember) laufende Öffentlichkeitsfahndung konnte erfolgreich abgeschlossen werden. ...

Werbung