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Pressemitteilung vom 12.11.2024    

Betreuungsnetzwerk nahm Fortbildung wieder auf

"Ehrenamtliches Engagement ist die Saat, die eine Gesellschaft zur gesunden Entfaltung braucht. Wer sich freiwillig einsetzt, verdient absolute Anerkennung". Die Wertschätzung von Landrat Achim Hallerbach gilt gerade auch den Betreuerinnen und Betreuern im Ehrenamt.

Symbolfoto

Neuwied. Für diese "sozialen Engel" haben der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt, der Betreuungsverein Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer und die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied ein gemeinsames Betreuungsnetzwerk gebildet, das sich nach der Corona-Zwangspause jüngst wieder zu einer Fortbildungsveranstaltung treffen konnte.

Über dreißig Teilnehmer hatten den Weg in die katholische Familienbildungsstätte, Mehrgenerationenhaus, in Neuwied gefunden, um sich mit dem neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) zu befassen. Die neue Regelung hat einige Veränderungen im Betreuungsrecht mit sich gebracht. Speziell für ehrenamtliche Betreuer zählen dazu etwa der Eignungsnachweis zur Führung einer rechtlichen Betreuung (§21 BtOG) durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und ein Auszug aus dem Schuldnerportal. Auch die Verpflichtung zur Berichterstattung gegenüber Amtsgericht ist umfangreicher und ausführlicher geworden.

"Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer leisten einen großen Beitrag für die Gesellschaft", dankte der 1. Kreisbeigeordnete Philipp Rasbach den ehrenamtlichen Betreuern für ihre Tätigkeit und ihr Engagement. Zugleich unterstrich Rasbach die Bedeutung des Netzwerkes zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer und wies auf die gute Zusammenarbeit des Netzwerkes hin.

Im Anschluss diente der rege Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern auch der Vermittlung, welche Auswirkungen die Änderungen des BtOGs mit sich gebracht- und die Tätigkeit als ehrenamtlichen Betreuer beeinflusst haben.




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Ebenfalls thematisiert wurde die in dem BtOG in den Vordergrund gestellte unterstützende Entscheidungsfindung, in der der Wunsch und Wille des Betroffenen und nicht mehr sein Wohl im Vordergrund steht. Im Tenor war sich die Mehrheit der Teilnehmer darin einig, dass es schwer für Angehörigenbetreuer sei, dies zuzulassen und abzugrenzen.

Als Beispiel wurden wahllose Geldausgaben oder Sammelwut/Messi-Verhalten aufgeführt. Konkret ging es um die Grenzziehung, ab wann ein Schaden eintritt und das Wohl des Betreuten dann so gefährdet ist, dass der rechtliche Betreuer beziehungsweise die rechtliche Betreuerin eingreifen muss.

Bei Interesse oder Rückfragen bezüglich der rechtlichen Betreuung besteht die Möglichkeit, sich an die nachfolgend genannten Betreuungsvereine oder an die Betreuungsbehörde zu wenden.

Betreuungsverein der AWO Heddesdorfer Straße 1 56564 Neuwied Telefon: 02631/3459-4444

Betreuungsverein SKFM Neuwied e.V. Tannenbergstraße 14 56564 Neuwied Telefon: 02631/20050

Kreisverwaltung Neuwied -Betreuungsbehörde- Wilhelm-Leuschner-Str. 9 56564 Neuwied Telefon: 02631/803-459,-458,-495,-672,-593,-149
PM


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