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Pressemitteilung vom 24.10.2024    

Verkehrsexperte gibt Tipps: So verhalten sich Autofahrer bei Wildunfällen richtig

Im Schnitt alle zweieinhalb Minuten kollidiert in Deutschland ein Reh, ein Wildschwein oder ein Hirsch mit einem Fahrzeug. Die Folge: Jährlich dutzende Tote, tausende Verletzte und eine halbe Milliarde Euro Sachschaden. Der ADAC gibt Tipps zum Vorgehen im Ernstfall.

(Foto: ADAC)

Region. "Die Gefahr, in einen Wildunfall verwickelt zu werden, ist jetzt, zu dieser Jahreszeit besonders hoch", weiß Christian Schmitt, Abteilungsleiter Mobilität und Umwelt beim ADAC Mittelrhein. Denn in den kommenden Wochen und insbesondere nach der Zeitumstellung Ende Oktober verschiebt sich der Pendelverkehr in die Zeit der Dämmerung. Zudem sind Wildtiere häufiger unterwegs, weil sie in Erwartung der langen Wintermonate auf Nahrungssuche sind.

Weil Tiere keine Verkehrsregeln und Zeitumstellung kennen, heißt das für Autofahrer ab sofort wieder: Wachsam sein. Besonders dort, wo die Wildwechselschilder stehen. Schmidt rät, vorausschauend zu fahren, auf genügenden Abstand zum Vordermann zu achten und die Geschwindigkeit zu reduzieren. Denn wer an kritischen Stellen statt mit 80 mit 60 km/h unterwegs ist, verkürzt seinen Bremsweg um rund 20 Meter.
Wenn Wild am Straßenrand auftaucht

Wenn ein Tier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die des Menschen, das Fernlicht blendet und macht orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver erhöht das Unfallrisiko, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr gerät oder die Fahrt am Baum endet.



Das ist zu tun, wenn es wirklich kracht
• Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern.
• Auch ohne Verletzte die Polizei unter 110 oder den Jagdpächter verständigen. Diese nach einer Wildschadenbescheinigung fragen, die zur Schadenregulierung mit der Kfz-Versicherung benötigt wird.
• Wenn möglich, das tote Tier mit Handschuhen an den Randstreifen ziehen, um Folgeunfälle zu vermeiden. Verletzte Tiere dürfen nicht angefasst werden, da sie sich wehren könnten.
• Keinesfalls darf das angefahrene Wild vom Unfallort entfernt werden. "Im schlimmsten Fall droht dann eine Anzeige wegen Wilderei", betont Fuss.

So funktioniert die Schadenregulierung
Etwaige Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, ersetzt die Teilkasko-Versicherung. Dies hat den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nicht steigt. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Bei Unfällen mit Vögeln kommen hingegen nicht alle Versicherungen über die Teilkasko für den entstandenen Schaden auf. Hier greift dann gegebenenfalls die Vollkaskoversicherung. Die Inanspruchnahme ist allerdings mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse verbunden. (PM)


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