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Pressemitteilung vom 04.10.2024    

Führerscheinumtausch: Nächste Frist endet im Januar 2025

Die Führerscheine der EU-Mitgliedsstaaten sollen einheitlich und damit auch fälschungssicherer werden. Aus diesem Grund werden nach und nach alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen eine neue, EU-einheitliche Variante ausgetauscht.

Symbolbild
(Pixabay)

Neuwied. Aktuell sind alle Neuwiederinnen und Neuwieder, die ab 1971 geboren wurden und eine Fahrerlaubnis besitzen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, dazu aufgerufen, ihren alten Führerschein noch bis zum 19. Januar 2025 umzutauschen. Da der alte "Lappen" ab diesem Stichtag seine Gültigkeit verliert, empfiehlt die Führerscheinstelle der Stadt Neuwied eine rechtzeitige Terminvereinbarung.

Bis zum Jahr 2033 müssen in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Dabei handelt es sich nicht nur um die grauen und rosafarbenen Papier-, sondern auch um die zwischen 1999 und 2013 ausgegebenen Scheckkartenführerscheine. Aufgrund der schieren Anzahl der zu tauschenden Führerscheine läuft der Umtausch gestaffelt ab. Je nach Geburtsjahrgang der Inhaber und Ausstellungsjahr des Führerscheins gelten für den Umtausch unterschiedliche Fristen. Wer ab 1971 geboren ist und nach dem 19. Januar 2025 noch mit einer gültigen Fahrerlaubnis unterwegs sein will, sollte sich aber in jedem Fall beeilen. "Aktuell sind bei der Führerscheinstelle Termine innerhalb von einer Woche verfügbar", weiß Carla Weßendarp, Ordnungsamtsleiterin der Stadt Neuwied. "Das kann sich – vor allem zum Jahresende hin – aber schnell zuspitzen."




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Wie geht es weiter?
Für die kommenden Umtauschgruppen ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Als Nächstes sind die Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgegeben wurden, an der Reihe. Eine vollständige Übersicht aller Umtauschfristen und alle Informationen rund um den Führerscheinumtausch gibt es unter www.neuwied.de/eu-fuehrerschein. Für den Umtausch bei der Führerscheinstelle müssen vorab Termine vereinbart werden. Dies kann online unter www.neuwied.de/online-terminvereinbarung erfolgen. Für die Abholung des neuen EU-Fahrausweises wird kein Termin benötigt – dieser kann während der regulären Bürgerbüro-Öffnungszeiten einfach am Infoschalter in Empfang genommen werden. (PM)


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