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Pressemitteilung vom 19.09.2024    

Landrat betont: Glasfaser-Hausanschluss im Kreis Neuwied ist auch ohne Vertrag kostenlos

Das schnelle Internet ist noch gar nicht ganz da, schon gibt es den ersten Ärger: Der Ausbau des Glasfasernetzes im Kreis Neuwied sorgt für Verwirrung. Landrat Achim Hallerbach stellt klar, dass ein kostenloser Hausanschluss nicht an einen Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen MUENET gebunden ist.

Symbolfoto

Kreis Neuwied. Unabhängig davon, ob der Anschluss aktiv genutzt wird oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, ist es notwendig, im Vorfeld den für den Hausanschluss notwendigen Gestattungsvertrag zu unterzeichnen. Nur wer diesen unterzeichnet, ermöglicht es dem Bauunternehmen, die Glasfaserleitung auf dem eigenen Grundstück zu verlegen und den Hausanschluss herzustellen.

Das heißt aber nicht, dass dadurch Kosten entstehen sollen oder gar ein Vertragsabschluss zur Bedingung würde. Am heutigen Donnerstag (19. September) betont Landrat Achim Hallerbach ausdrücklich, dass ein Vertragsabschluss mit dem Telekommunikationsunternehmen (TKU) MUENET nicht erforderlich sei, um von einem kostenlosen Hausanschluss zu profitieren.

"Alle Adressen, die im Rahmen des geförderten Netzausbaus erschlossen werden, erhalten den Hausanschluss kostenfrei, unabhängig davon, ob ein Endkundenvertrag mit MUENET zustande kommt. Dieser Punkt ist klar im Kooperationsvertrag zwischen MUENET und dem Kreis Neuwied geregelt", konstatierte Hallerbach.

Firmenbroschüre stellt den Sachverhalt nicht eindeutig dar
Diese Klarstellung erfolgt als Reaktion auf eine missverständliche Formulierung der "MUENET GmbH & Co. KG". Das Unternehmen hatte kürzlich eine Broschüre im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms im Kreis Neuwied versendet, die zu Verwirrung unter den betroffenen Bürgern führte. Viele Haushalte waren durch die irreführende Formulierung der Meinung, dass ein kostenloser Hausanschluss nur bei Abschluss eines Endkundenvertrags mit MUENET möglich sei. Dies führte zu zahlreichen Beschwerden aus den Verbandsgemeinden Unkel, Linz am Rhein, Bad Hönningen, Asbach und Dierdorf.



Im Kooperationsvertrag sei aber eindeutig festgelegt: "Das TKU ist nicht berechtigt, von den Hauseigentümern, die einem Hausanschluss an das gigabitfähige Netz während des geförderten Netzausbaus innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Beginn des Ausbaus in dem betreffenden Bereich bzw. der Straße zustimmen, ein gesondertes Entgelt für die Herstellung des Hausanschlusses zu erheben. Dies gilt auch dann, wenn die Hauseigentümer oder die Mieter keine Endkundenverträge mit dem TKU abschließen."

Bürger sollten nicht übereilt Verträge schließen
Landrat Hallerbach distanziert sich damit ausdrücklich von den Formulierungen des Unternehmens: "MUENET hat uns die Broschüre im Vorhinein nicht vorgelegt", so der Landrat.

Um alle offenen Fragen zu klären, werden zeitnah Ortstermine in den betroffenen Verbandsgemeinden organisiert. Hier können sich die Bürger umfassend über den geplanten Ausbau und den Ablauf der Anschlüsse informieren. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. (PM/Red)


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