Flugchaos vermeiden: Was Sie tun können, wenn der Traumurlaub von Verspätungen betroffen ist
RATGEBER | Die Koffer sind gepackt und die Vorfreude ist riesig – endlich steht der Traumurlaub vor der Tür. Am Flughafen angekommen, folgt jedoch die ernüchternde Nachricht: Der Flug hat Verspätung. Damit der Urlaub nun aber nicht ganz ins Wasser fällt, gibt es auch eine gute Nachricht. Passagiere haben in vielen Fällen ein Recht auf Ersatzleistungen.
Flugverspätung ist nicht gleich Flugverspätung
Egal, ob Streik, Verzögerungen oder ein technisches Problem – Flugverspätungen sind für Passagiere immer ärgerlich. Verspätung ist dabei aber nicht gleich Verspätung, denn kleine Verzögerungen beim Abflug sind ganz normal im turbulenten Flughafenalltag. Verzögert sich der Abflug aber um mehrere Stunden, haben Passagiere ein Recht auf Ersatzleistungen. Wie hoch die Entschädigung bei einer Flugverspätung ausfällt, hängt aber nicht nur mit der Dauer zusammen. Auch das Reiseziel ist ausschlaggebend dafür, wie viel Geld die Airline am Ende als Entschädigungsleistung bezahlen muss.
• Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer werden mit 250 bis 300 Euro vergütet.
• Bei Mittelstrecken mit mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU können Passagiere mit etwa 400 Euro rechnen.
• Bei Langstreckenflügen mit über 3.500 Kilometern besteht ein Anspruch auf bis zu 600 Euro.
Es gibt aber tatsächlich auch Fälle, in denen kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Das gilt immer dann, wenn die Airline selbst keine Schuld trifft. Bei starken Unwettern oder einem Streik beispielsweise haben Pauschalreisende und andere Urlauber leider Pech gehabt. In einem solchen Fall versucht die Airline aber stets, dass die Maschine nach einiger Zeit doch noch abheben kann. Immerhin muss ja auch die Crew wieder zurück nach Hause kommen.
Was können die Passagiere selbst tun?
Wenn das Recht auf eine Entschädigung besteht, müssen Passagiere den Vorfall natürlich auch nachweisen können. Kommt es zu einer Flugverspätung oder gar einem Ausfall, sollten die Betroffenen am Flughafen möglichst viele Beweise festhalten. Nicht nur sollten die Passagiere alle Belege gut aufbewahren. Es kann auch helfen, von den Anzeigetafeln mit der Verspätung Fotos zu machen. Ist die Lage am Flughafen unklar, sollten sich die Betroffenen am besten an das Bodenpersonal vor Ort wenden. Fällt der Flug nämlich ganz aus, haben Passagiere das Recht, auf den nächstmöglichen Flug umgebucht zu werden.
Praxistipp: Bei Flugverspätungen von mehr als zwei Stunden gibt es zwar ebenfalls kein Geld zurück, dafür müssen den Passagieren kostenfreie Snacks und Getränke am Flughafen zur Verfügung gestellt werden.
Bei guter Auslastung ist dies aber natürlich nicht immer möglich. Oft lassen sich mit dem Bodenpersonal jedoch Lösungen finden. Sobald Passagiere dann nachweisen können, dass ihnen eine Entschädigung zusteht, sollten sie sich an ein Fluggastrechte-Portal wenden. Hierbei handelt es sich quasi um Inkasso-Unternehmen, welche die Entschädigung bei der jeweiligen Airline einfordern. Alternativ können es die Betroffenen auch direkt bei der Airline versuchen. Hier sind die Erfolgschancen jedoch eher gering. Gerne werden die Beschwerden hier nämlich einfach überlesen oder überhört.
Flugstatus immer überprüfen
Eine Flugverspätung ist natürlich ärgerlich. Meist lässt sich an der Situation aber einfach nichts ändern. Den Passagieren sind sozusagen die Hände gebunden und am Flughafen heißt es warten, warten und warten. Flugverspätungen lassen sich dabei in den seltensten Fällen bereits im Vorhinein erkennen. Dennoch kann es helfen, regelmäßig vor dem Abflug den Flugstatus online zu überprüfen. Änderungen bei der Uhrzeit oder beim Gate können so frühzeitig eingesehen werden. So können sich Passagiere auch besser auf den Abflug vorbereiten. Der Flugstatus beziehungsweise der Flugplan kann dabei am besten auf der Website des Flughafens oder bei der Airline selbst geprüft werden.
Flugausfall und was nun?
Der Worst Case ist natürlich, wenn es zu einem kompletten Flugausfall kommt. In dieser Situation haben Passagiere grundsätzlich das Recht, auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Da der nächste Flug aber oft erst am Tag darauf geht, muss die Airline für die Verpflegung und Übernachtung aufkommen. Puren Luxus darf man sich im Flughafenhotel nun aber nicht erwarten – die meisten Fluglinien versuchen, in einem solchen Fall so viel Geld wie möglich zu sparen. Wurde der Flug kurz vor dem Abflug annulliert, besteht aber auch wieder der Anspruch auf eine Entschädigung. Hier können die Betroffenen mit bis zu 600 Euro rechnen. Auch im Falle eines Flugausfalls sollten die Passagiere natürlich alles per Fotos festhalten. Dies erhöht die Chancen, den vollen Entschädigungsbetrag zurückzubekommen. (prm)