Pressemitteilung vom 29.05.2024
Appell von Landrat Achim Hallerbach: "Wahlrecht als demokratisches Instrument nutzen"
Am 9. Juni 2024 finden in Rheinland-Pfalz zeitgleich mit der Europawahl auch Kommunalwahlen statt. Im Landkreis Neuwied können rund 145.000 Bürger bei den Kommunalwahlen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Welche Form der Stimmabgabe auch gewählt werden mag, für Landrat Achim Hallerbach ist die Wahrnehmung des Wahlrechts an sich die wegweisende Größe.
Kreis Neuwied. Gewählt werden Kommunalparlamente wie Gemeinde- und Stadträte sowie Verbandsgemeinderäte und der Kreistag. Ebenso finden die Direktwahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister statt. Eine entsprechende Wahlbenachrichtigung dürfte inzwischen jedem Wahlberechtigten zugegangen sein. "Wer am Wahlsonntag voraussichtlich verhindert ist und das heimische Wahllokal nicht aufsuchen kann, sollte seine Stimme für die Wahl jetzt per Briefwahl abgeben", rät Landrat Achim Hallerbach als Kreiswahlleiter. Zugleich weist der Landrat auf einen angenehmen Nebeneffekt der Briefwahl hin: Wähler könnten ihr Votum in aller Ruhe zu Hause überprüfen und abgeben.
Offenkundig erfreut sich diese Option bereits reger Nachfrage: "Wie wir mit Stand vom 23. Mai bei den Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied ermitteln konnten, haben die Verwaltungen bis dahin rund 43.000 Wahlscheine erteilt", stellt der stellvertretende Kreiswahlleiter Florian Nußbaum fest. Ausgehend von den rund 145.000 Wahlberechtigten hat damit bereits zum jetzigen Zeitpunkt jeder vierte Wahlberechtigte einen Wahlschein beantragt. Demgegenüber haben bei der Europawahl 2019 am Ende 37.859 Stimmberechtigte mit Wahlschein gewählt.
Steigende Tendenz zur Briefwahl
Unter Berücksichtigung des derzeitigen Stands sollte der Anteil der Briefwähler im Vergleich zu 2019 also in jedem Fall übertroffen werden. Vorläufiges Fazit: Die steigende Tendenz zur Briefwahl wird sich auch bei der Europawahl/ Kommunalwahl 2024 am 9. Juni weiter verfestigen.
Welche Form der Stimmabgabe auch gewählt werden mag, für Landrat Achim Hallerbach ist die Wahrnehmung des Wahlrechts an sich die wegweisende Größe: "Deutschland lebt seit fast 75 Jahren in Frieden und wir feiern in diesem Jahr den 75. Jahrestag des Grundgesetzes als Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Unsere demokratische Grundordnung muss gelebt werden. Demokratie und freie Wahlen sind lange noch nicht selbstverständlich auf dieser Welt. Schon unsere Generationen zuvor haben sich für Freiheit und Demokratie starkgemacht und waren stolz darauf, sich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der politischen Arbeit vor Ort und bei Wahlen einbringen zu können. Nach fast 75 Jahren des Friedens dürfen wir die Geschichte nicht vergessen und freie Wahlen nicht als selbstverständlich ansehen, sondern immer noch als Errungenschaft und Privileg verstehen. Auch für ein geeintes und starkes Europa ist es wichtig, seine Stimme abzugeben - beteiligen Sie sich alle mit diesem demokratischen Instrument des Wahlrechts!", macht Achim Hallerbach deutlich.
Auszählung am Wahltag
Wer dabei noch die Option der Briefwahl wahrnehmen möchte, muss zunächst die Briefwahlunterlagen in den Rathäusern der Stadt Neuwied beziehungsweise der Verbandsgemeinden beantragen. Am Wahltag werden die Briefwahl-Unterlagen der Europawahl aus den Verbandsgemeinden vom Kreis ausgezählt; für das Stadtgebiet ist die Stadtverwaltung Neuwied zuständig. Die Briefwahl der Kommunalwahlen (einschließlich Kreistagswahl) wird durch die Verbandsgemeinden und die Stadtverwaltung Neuwied ausgezählt.
Die Ergebnisse der Europawahl und der Kreistagswahl können im Anschluss an die jeweiligen Ergebnisauszählungen auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied unter www.kreis-neuwied.de nachverfolgt werden. (PM)
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