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Pressemitteilung vom 26.04.2024    

Anklage wegen Mordes: 34-jähriger Italiener soll ehemalige Lebensgefährtin getötet haben

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen einen italienischen Mann wegen des Vorwurfs des Mordes erhoben. Der 34-Jährige soll seine frühere Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied ermordet haben.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Koblenz/Neuwied. Der Angeklagte, ein italienischer Staatsangehöriger, wird beschuldigt, am 22. Dezember 2023 seine ehemalige Lebensgefährtin, eine 48-jährige Deutsche, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen in ihrer gemeinsamen Wohnung in Neuwied getötet zu haben. Dies geht aus der kürzlich zugestellten Anklageschrift hervor.

Die Beziehung der beiden hatte gut drei Jahre gedauert, war aber im Sommer 2023 von der später Verstorbenen beendet worden. Sie hatte dem Angeklagten jedoch erlaubt, vorerst in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben. Laut Anklageschrift konnte der Beschuldigte die Trennung nicht akzeptieren und übte Druck auf die Verstorbene aus, keine neue Partnerschaft einzugehen. Als er den Verdacht hatte, dass sie einen neuen Partner haben könnte, entschloss er sich laut Anklageschrift dazu, ihr das Leben zu nehmen.




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Mit einem Hammer den Schädel eingeschlagen
Um seinen Plan umzusetzen, griff er seine ehemalige Lebensgefährtin am 22. Dezember 2023 von hinten an und schlug ihr mindestens fünfmal mit einem Hammer massiv gegen den Hinterkopf, bis sie zu Boden ging. Anschließend fügte er ihr mit einem Küchenmesser mehrere Stiche in den Rücken und einen Schnitt an der Kehle zu. Der Tod soll hierdurch unmittelbar eingetreten sein.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen des Angeschuldigten als Mord gemäß § 211 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht festgelegt. (PM/Red)


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