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Pressemitteilung vom 17.04.2024    

Bei Routinekontrolle in Neuwieder Spielotheken konnte die Polizei einen Haftbefehl vollstrecken

Bei einer nächtlichen Routinekontrolle der Spielotheken in Neuwied stießen die Beamten auf eine unerwartete Überraschung. Ein offener Haftbefehl konnte dank der akribischen Arbeit der Polizei vollstreckt werden.

(Foto: Symbolfoto)

Neuwied. In der Nacht vom 16. auf den 17. April führten die Beamten der Polizeiinspektion Neuwied zwischen 21 Uhr und Mitternacht routinemäßige Kontrollen in den Spielotheken der Stadt Neuwied durch. Während dieser Maßnahme wurden insgesamt 25 Personen überprüft.

In einem der Fälle stellte sich heraus, dass gegen eine der kontrollierten Personen ein offener Haftbefehl vorlag. Es gelang den Polizisten, diesen Haftbefehl an Ort und Stelle zu vollstrecken, indem der ausstehende Betrag von der betroffenen Person bezahlt wurde.

Die Durchführung solcher Kontrollmaßnahmen ist ein wichtiger Teil der Arbeit der Polizeidirektion Neuwied/Rhein. Sie dienen nicht nur der Prävention und Aufklärung von Straftaten, sondern ermöglichen auch die Vollstreckung offener Haftbefehle, wie es in diesem Fall geschehen ist. (PM/red)



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