Werbung

Pressemitteilung vom 27.02.2024    

Intransparente Laufzeiten für Kunden: Verbraucherzentrale klagt gegen Deutsche Glasfaser

Glasfaserverträge beginnen meist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Verbraucher müssen vor dem Abschluss eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden. Eine Kündigung darf nicht verweigert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verklagt die Deutsche Glasfaser wegen Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hintergrund sind fehlende Angaben in der Vertragszusammenfassung zum Vertragsbeginn sowie zum erstmöglichen Kündigungsdatum bei Neuverträgen. Betroffen sind meist Verbraucher, die einen Glasfaseranschluss beauftragt haben, dieser aber noch nicht gebaut beziehungsweise geschaltet ist. "Verbrauchern muss vor Abgabe einer Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden und falls dies aus objektiven Gründen nicht möglich ist, unverzüglich nach Vertragsschluss." so Heike Troue, Vorstand der Verbraucherzentrale. "Diese Informationen wurden in den uns vorliegenden Fällen nicht angegeben". Die Verbraucherzentrale hat die Deutsche Glasfaser zunächst abgemahnt. Die Deutsche Glasfaser zeigte sich jedoch uneinsichtig, daher hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nun eine Klage eingereicht.

Die Kündigungsfrist beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss, also bereits mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetzbetreibers. Das Fehlen dieser Informationen führt dazu, dass viele Verbraucher irrtümlicherweise denken könnten, dass der Vertrag erst mit der Aktivierung des Glasfaseranschlusses beginnt. Dies ist allerdings oft nicht so. Nach dem TKG dürfen Verträge zwischen Anbietern und Verbraucher auch nur eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben, bevor sie gekündigt werden können. Problematisch dabei ist, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Schaltung eines Glasfaseranschlusses oftmals mehrere Monate bis Jahre liegen. Aber auch wenn der Anschluss noch nicht in das Haus beziehungsweise die Wohnung verlegt wurde oder noch nicht geschaltet wurde, können Verbraucher den Vertrag kündigen. Der Anbieter darf eine Kündigung des Vertrages zum Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht verweigern.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Aushilfe im Gruppendienst auf geringfügiger Basis (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Auslieferungsfahrer/-in (m/w/d) für Mittagessen

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Kita - Assistenz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57555 Mudersbach

Arbeitstrainer/-in (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Die Verbraucherzentrale hat daher weitere Informationen zu Abläufen und Verträgen bei Glasfaseranschlüssen zusammengestellt. Generelle Informationen zu Glasfaseranschlüssen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser an. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


130 Jahre Freiwillige Feuerwehr Windhagen: Ein Jubiläum mit Tradition

Die Freiwillige Feuerwehr Windhagen feiert ihr 130-jähriges Bestehen mit einer besonderen Veranstaltung. ...

Windhagener Kirmes 2026: Tradition trifft Gemeinschaft

Die Ortsgemeinde Windhagen lädt zusammen mit örtlichen Vereinen zur St.-Bartholomäus-Kirmes ein. Vom ...

Kostenfreie Vorträge für Senioren in Neuwied

Die Volkshochschule Neuwied bietet ab sofort kostenfreie Vorträge im Rahmen des Forums "Aktive Ältere" ...

Unterstützungskräfte für das Schulschwimmen in Neuwied gesucht

Die Stadt Neuwied sucht dringend Unterstützungspersonal für das Schulschwimmen in der Deichwelle. Trotz ...

Hitze kann sie nicht stoppen: Rentner setzen sich für Roßbach ein

Trotz der sommerlichen Hitze und Ferienzeit fanden sich 15 engagierte Rentner aus Roßbach zusammen, um ...

Sommerfest 2026 in Neuwied: Ein Tag voller Spaß und Gemeinschaft

Der Festausschuss der Stadt Neuwied e.V. lädt alle Bürgerinnen und Bürger zum Sommerfest 2026 ein. Am ...

Weitere Artikel


Verkehrsunfall und Ladendiebstahl halten Polizei in Neuwied auf Trab

Ein Auffahrunfall am Morgen und ein Ladendiebstahl am Nachmittag - der 26. Februar war für die Polizei ...

127 Millionen Euro Fördergelder fließen in den Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die im Auftrag des Bundes vor Ort mit Fördergeldern unterstützt, ...

Unabhängige Weiterbildung: Selbstlernkurse an der Kreisvolkshochschule Neuwied

Selbstlernkurse sind eine perfekte Möglichkeit, sich zeit- und ortsunabhängig weiterzubilden. Bei der ...

Versteckter Alkohol in Kuchen, Suppe und Sauce: Mangelnde Kennzeichnung auf Verpackung

Viele Produkte enthalten öfter Alkohol als vermutet. Denn Alkohol muss nur in der Zutatenliste gekennzeichnet ...

Einschränkungen für Baum- und Heckenschnitt ab März - Naturschutzgesetze beachten

Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für ...

Erlebe die Zukunft der Mobilität: Elektrisierendes E-Mobilität Event in Puderbach

ANZEIGE | Am 9. März verwandelt sich Puderbach am alten Bahnhof in ein Zentrum der elektrischen Mobilität. ...

Werbung