Werbung

Pressemitteilung vom 27.02.2024    

Intransparente Laufzeiten für Kunden: Verbraucherzentrale klagt gegen Deutsche Glasfaser

Glasfaserverträge beginnen meist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Verbraucher müssen vor dem Abschluss eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden. Eine Kündigung darf nicht verweigert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verklagt die Deutsche Glasfaser wegen Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hintergrund sind fehlende Angaben in der Vertragszusammenfassung zum Vertragsbeginn sowie zum erstmöglichen Kündigungsdatum bei Neuverträgen. Betroffen sind meist Verbraucher, die einen Glasfaseranschluss beauftragt haben, dieser aber noch nicht gebaut beziehungsweise geschaltet ist. "Verbrauchern muss vor Abgabe einer Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden und falls dies aus objektiven Gründen nicht möglich ist, unverzüglich nach Vertragsschluss." so Heike Troue, Vorstand der Verbraucherzentrale. "Diese Informationen wurden in den uns vorliegenden Fällen nicht angegeben". Die Verbraucherzentrale hat die Deutsche Glasfaser zunächst abgemahnt. Die Deutsche Glasfaser zeigte sich jedoch uneinsichtig, daher hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nun eine Klage eingereicht.

Die Kündigungsfrist beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss, also bereits mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetzbetreibers. Das Fehlen dieser Informationen führt dazu, dass viele Verbraucher irrtümlicherweise denken könnten, dass der Vertrag erst mit der Aktivierung des Glasfaseranschlusses beginnt. Dies ist allerdings oft nicht so. Nach dem TKG dürfen Verträge zwischen Anbietern und Verbraucher auch nur eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben, bevor sie gekündigt werden können. Problematisch dabei ist, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Schaltung eines Glasfaseranschlusses oftmals mehrere Monate bis Jahre liegen. Aber auch wenn der Anschluss noch nicht in das Haus beziehungsweise die Wohnung verlegt wurde oder noch nicht geschaltet wurde, können Verbraucher den Vertrag kündigen. Der Anbieter darf eine Kündigung des Vertrages zum Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht verweigern.



Die Verbraucherzentrale hat daher weitere Informationen zu Abläufen und Verträgen bei Glasfaseranschlüssen zusammengestellt. Generelle Informationen zu Glasfaseranschlüssen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser an. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Große Erpeler Karnevalsgesellschaft feiert 121-jähriges Jubiläum

Mit einem Festkommers hat die Große Erpeler Karnevalsgesellschaft 1905 e.V. am Sonntag ihr bemerkenswertes ...

Verkehrsunfall auf der B8 sorgt für Behinderungen

Am Dienstagmorgen kam es auf der B8 nahe der Auffahrt Vierwinden zu einem Verkehrsunfall, der den morgendlichen ...

Gefährliche Fahrmanöver auf der B413: Polizei sucht Zeugen

Am Mittwochmorgen kam es auf der B413 bei Dierdorf zu gefährlichen Fahrmanövern. Ein weißer Opel Adam ...

Bundesverdienstkreuz für Birgit Mock aus Neuwied: Engagement für Gleichberechtigung und Inklusion

Birgit Mock aus Neuwied-Feldkirchen wurde mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik ...

Blutspendentermine in Hamm (Sieg) und Neuwied

Nach den Karnevalstagen stellt sich oft die Frage, worauf man während der Fastenzeit verzichten sollte. ...

Polizei sucht Zeugen nach Trunkenheitsfahrt bei Dierdorf

Am Abend des 2. Februar wurde ein unsicher geführtes Fahrzeug auf der L 258 bei Dierdorf gemeldet. Ein ...

Weitere Artikel


Verkehrsunfall und Ladendiebstahl halten Polizei in Neuwied auf Trab

Ein Auffahrunfall am Morgen und ein Ladendiebstahl am Nachmittag - der 26. Februar war für die Polizei ...

127 Millionen Euro Fördergelder fließen in den Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die im Auftrag des Bundes vor Ort mit Fördergeldern unterstützt, ...

Unabhängige Weiterbildung: Selbstlernkurse an der Kreisvolkshochschule Neuwied

Selbstlernkurse sind eine perfekte Möglichkeit, sich zeit- und ortsunabhängig weiterzubilden. Bei der ...

Versteckter Alkohol in Kuchen, Suppe und Sauce: Mangelnde Kennzeichnung auf Verpackung

Viele Produkte enthalten öfter Alkohol als vermutet. Denn Alkohol muss nur in der Zutatenliste gekennzeichnet ...

Einschränkungen für Baum- und Heckenschnitt ab März - Naturschutzgesetze beachten

Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für ...

Erlebe die Zukunft der Mobilität: Elektrisierendes E-Mobilität Event in Puderbach

ANZEIGE | Am 9. März verwandelt sich Puderbach am alten Bahnhof in ein Zentrum der elektrischen Mobilität. ...

Werbung