Werbung

Region | Anzeige


Pressemitteilung vom 30.12.2023    

IKK Südwest informiert: Was Eltern 2024 wissen sollten

Der hohe Krankenstand hält zum Jahreswechsel weiterhin an, auch viele Kinder sind davon betroffen. Neuregelungen bei den Kinderkrankentagen und dem Kinderkrankengeld bringen Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen müssen, ab sofort aber Erleichterungen - zum Beispiel durch die telefonische Krankschreibung. Aber Vorsicht: Nur wer sein Kind gesetzlich versichert, hat überhaupt Anspruch auf Kinderkrankengeld.

(Symbolbild: Pixabay)

Rheinland-Pfalz. "Pflegestudiumstärkungsgesetz" - so heißt das Gesetz, das ab dem Jahreswechsel gilt. Mit diesem Gesetz wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2024 angehoben. Denn ab dem 1. Januar 2024 kann jedes gesetzlich versicherte Elternteil pro Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, das sind fünf mehr als in den Jahren vor der Corona-Pandemie. Darauf weist die IKK Südwest in ihrer Pressemitteilung hin. Und: Die Gesamtzahl der Anspruchstage für alle Kinder steigt sogar von 25 auf 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende steigt er von 50 auf 70 Arbeitstage pro Jahr. Kinderkrankentage können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Für Kinder mit einer Behinderung gibt es weiterhin keine Altersgrenze.

Erleichterung durch telefonische Krankschreibung
Um Kinderkrankgeld zu erhalten, mussten Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause betreuen, bisher ihrer Krankenkasse ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Dazu war in der Regel ein Besuch in der Arztpraxis unverzichtbar. Nun kann die Krankschreibung auch telefonisch beantragt werden, sodass lange Wartezeiten in der Praxis mit einem Kind, das sich eigentlich zu Hause auskurieren müsste, ein Ende haben. "Um das Krankengeld für Kinderkrankentage zu beantragen, benötigen wir lediglich die Bescheinigung, auf der der Betreuungsbedarf des Kindes ärztlich bestätigt wird", sagt Dominik Biehl, Experte im Krankengeldfallmanagement bei der IKK Südwest. "Auf der Rückseite dieser Bescheinigung müssen die entsprechenden Angaben vervollständigt werden und dann kann das Attest bei uns eingereicht werden. Dafür sollte man immer die Versicherungsnummer parat haben", empfiehlt er. Biehl hat einen weiteren Tipp: "Völlig unkompliziert kann der Antrag auf Kinderkrankengeld auch über unsere App oder die Online-Geschäftsstelle eingereicht werden." Die ärztliche Bescheinigung könne nicht nur telefonisch, sondern auch via Videosprechstunde ausgestellt werden.



Die telefonische Krankschreibung beim Kind gilt für maximal fünf Krankentage, wenn das Kind der Arztpraxis bereits bekannt ist und der Arzt die telefonische Ausstellung oder die Bescheinigung via Videosprechstunde als vertretbar ansieht.

Vorsicht bei unterschiedlich versicherter Eltern-Konstellation
"Was viele nicht wissen: nur, wenn das Kind gesetzlich versichert ist, besteht Anspruch auf die Kinderkrankentage und damit auch auf Kinderkrankengeld", so Biehl weiter. Und wie ist es, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert und das andere Elternteil privat versichert ist? Sowohl ein Elternteil als auch das Kind müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, um Anspruch auf das Kinderkrankengeld zu haben. Zu Vorsicht rät Dominik Biehl bei einer bestimmten Versichertenkonstellation: "Ist man selbst gesetzlich versichert, das Kind aber privat über das andere Elternteil versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld", führt der IKK-Südwest-Experte aus. Besonderheiten gelten für verbeamtete Elternteile; sie haben Anspruch auf Sonderurlaub von bis zu vier Arbeitstagen pro Kind im Kalenderjahr.

Neu ist Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
Eine weitere Gesetzesänderung, die zum Jahreswechsel eintritt: Eltern haben ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen wurde. "Dann besteht so lange Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie die Mitaufnahme dauert. Diese Tage werden auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankengeldtage angerechnet", erklärt Biehl.

Allerdings bestehe der Anspruch nur, wenn die Mitaufnahme medizinisch notwendig und das Kind unter zwölf Jahre alt ist oder wenn es durch eine Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Ist das Kind erst maximal acht Jahre alt, gilt die Mitaufnahme automatisch als medizinisch notwendig. (PM)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Unfallflucht in Dierdorf: Unbekannter beschädigt Grundstücksmauer

In Dierdorf ereignete sich am Dienstagabend (29. April) ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug eine ...

Neue Bioabfallverordnung ab Mai - Kreis Neuwied nimmt Stichproben

Ab dem 1. Mai tritt eine aktualisierte Bioabfallverordnung in Kraft, die strengere Vorgaben für die Entsorgung ...

Vorsicht vor gefälschten Steuer-E-Mails - Finanzamt warnt vor Betrügern

Derzeit kursieren betrügerische E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Diese ...

Einblick in das Leben palästinensischer Christen: Gesprächsabend in Neuwied

Ein besonderes Ehepaar berichtet in Neuwied über das Leben palästinensischer Christen in Israel. Einblicke ...

Großbrand in Gewerbehalle bei Oberraden – Feuerwehr verhindert Schlimmeres

Ein Brand in einer Gewerbehalle im Industriegebiet Oberraden löste am Dienstagmorgen (29. April) einen ...

"Wie et fröher wor": Sonntagsspaziergang über den Steimel zur Paffrather Eiche

Da steht sie noch, groß und stolz: Über Jahrzehnte hinweg gehörte die Paffrather Eiche zu einem markanten ...

Weitere Artikel


Karnevals- und Prinzenempfang des CDU-Kreisverbandes Neuwied in Waldbreitbach

Der Karnevals- und Prinzenempfang des CDU-Kreisverbandes Neuwied hat bereits Tradition und ist inzwischen ...

Nachhaltig ins neue Jahr: ReThink e. V. stellt Jahresprogramm 2024 vor

Wer mit guten Vorsätzen ins neue Jahr startet, ist bei ReThink e. V. an der richtigen Adresse. Der gemeinnützige ...

Ersatzgeschwächte Deichstadtvolleys unterliegen in der Suhler Wolfsgrube

BUNDESLIGA | Trainer Yağlioğlu konnte bei der 0:3 (16:25, 15:25, 11:25) Auswärtsniederlage ...

Kriminalkonzert Roentgen-Museum: Pianist geht Mythen und Legenden um den Tod Mozarts auf den Grund

Am Sonntag, 28. Januar, 17 Uhr, findet im Roentgen-Museum in Neuwied wieder ein Konzert mit dem Pianisten ...

Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro - Deutscher Gewerkschaftsbund fordert mehr

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro je Stunde. Auf diese Erhöhung hatte ...

Goldene Verdienstnadel des Rheinischen Schützenbundes an Hans-Peter Wester verliehen

Verdiente Ehrung für den agilen Vorsitzenden des Schützenvereins Sportschützen Burg Altenwied, Hans-Peter ...

Werbung