Pressemitteilung vom 08.12.2023
Solides Zahlenwerk im Kreis Neuwied: Haushaltsplan 2024 ist ausgeglichen
Einen soliden Haushaltsplan für das Jahr 2024 konnten Landrat Achim Hallerbach und Kämmerer Florian Hoffstadt den Mitgliedern des Kreisausschusses auf dessen jüngster Sitzung in der Aula der David-Roentgen-Schule präsentieren. "Unsere Anstrengungen haben sich gelohnt, Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind ausgeglichen und somit genehmigungsfähig", stellte der Landrat mit Blick auf das Zahlenwerk fest.
Kreis Neuwied. Im Plan enthalten sind bereits die hohen Steigerungsraten in den Segmenten Soziales, Jugend und Familie. Aber auch die deutliche Steigerung der Personalkosten unter anderem als Ergebnis der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst finden im Ansatz für 2024 ihre Berücksichtigung. Zugleich werden erstmals die Auswirkungen der Ausschreibungen beim ÖPNV abgebildet. Vor dem Hintergrund des Kostenzuwachses bei den Kindertagesstätten hatte der Landkreis zudem schon im Nachtragshaushalt 2023 entsprechende Vorkehrungen getroffen.
"Im Ergebnishaushalt unseres Plans für 2024 erwarten wir Gesamterträge in Höhe von 380.337.980 Euro. Demgegenüber rechnen damit, dass sich der Gesamtaufwand auf 380.302.713 Euro belaufen wird. Unter dem Strich kommen wir also im Jahresergebnis auf ein Plus von 35.267 Euro", erläutert Florian Hoffstadt.
Pro-Kopf-Pauschale Asyl
So beinhaltet der Haushalt die angekündigte Pro-Kopf-Pauschale im Bereich Asyl in Höhe von 7.500 Euro. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, 200 Millionen Euro zur Abmilderung der Folgen des Flüchtlingszustroms an die Kommunen auszuschütten. Wie während der Ausschusssitzung bekannt wurde, soll der Landkreis Neuwied davon einen Anteil in Höhe 12,5 Millionen Euro erhalten.
Für Investitionen und Zuschüsse, die die Investitionstätigkeit fördern, sind im Finanzhaushalt insgesamt 26.626.537 Euro veranschlagt. Dem gegenüber stehen erwartete Landeszuweisungen mit einer Gesamtsumme von 13.556.001 Euro.
Handlungsschwerpunkt Katastrophenschutz
Im Hinblick auf notwendige Investitionen setzt Landrat Hallerbach neben Maßnahmen für Schulen, beim Straßenbau und beim Breitbandausbau einen Handlungsschwerpunkt auf den Brand- und Katastrophenschutz. "Die Katastrophe an der Ahr muss allen eine Lehre sein, dass nur eine methodische, professionelle und vor allem vorausschauende Planung das Schlimmste verhindert und eine grundlegende Funktionsfähigkeit der Infrastruktur gewährleistet bleibt", erläuterte Achim Hallerbach den Ausschussmitgliedern die Zielvorgabe für den entsprechenden Haushaltsansatz in Höhe von 1.970.000 Euro persönlich.
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"Wir sind bereits seit einiger Zeit dabei, unser modernes Sirenensystem an verschiedenen Standorten unseres Landkreises zu installieren, beim Hochwasserschutz arbeiten wir kreisübergreifend Hand in Hand und das moderne Einsatzzentrum unserer `Task Force´ wird über alles an Ausstattung verfügen, was für den Ernstfall nötig ist", betont der Landrat.
Thema Entschuldung
Im Zusammenhang mit der Haushaltsführung wird es 2024 voraussichtlich auch im Kreis Neuwied zu einer grundlegenden Änderung kommen: An die Stelle des bisherigen kommunalen Entschuldungsfonds (KEF RP) tritt die Partnerschaft zur Entschuldung von Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP). In einer ersten "technischen Lösung" des Programmes ist eine Entschuldung in Höhe von rund 27 Millionen Euro vorgesehen, wobei der endgültige Betrag und die zur Übernahme vorgesehenen Verträge noch nicht feststehen.
Die Rückführung der Restsumme der verbleibenden Liquiditätskredite muss dann bis zum Jahr 2054 erfolgen. Der Mindestrückführungsbetrag entspricht dementsprechend einer Summe von 678.955 Euro pro Jahr.
"Es war nicht einfach, eine Punktlandung auf der schwarzen Null zu schaffen", stellte Achim Hallerbach fest. Aufgrund seiner ökonomischen Stärke könne der Landkreis allerdings auf die Kreisumlage bauen, die bei stabilem Hebesatz zu erhöhten Einnahmen führe.
Auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 18. Dezember wird dann der Kreistag die Entscheidung über den Haushaltsplan 2024 treffen. (PM)
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