Pressemitteilung vom 04.12.2023
Was ändert sich beim Kabelfernsehen? - Web-Seminar zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Am 30. Juni 2024 endet das Nebenkostenprivileg. Dann dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Haushalte können dann entscheiden, ob sie auf eine andere Empfangsart umsteigen möchten. Ein Web-Seminar der Verbraucherzentrale klärt die wichtigsten Fragen dazu.
Region. Im kommenden Jahr endet das Nebenkostenprivileg der Kabelnetzbetreiber. Bisher konnten Hauseigentümer und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Ab Juli 2024 entfällt die sogenannte Umlagefähigkeit und die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.
Mieter und Wohnungseigentümer können sich ab diesem Zeitpunkt frei für einen Empfangsweg wie DVB-T2, Internetfernsehen oder Streamingdienste entscheiden, ohne zusätzlich für das Kabelfernsehen zahlen zu müssen. Derzeit sind Medienberater der Kabelnetzbetreiber unterwegs, um Einzelnutzerverträge für das Kabelfernsehen anzubieten. Doch vor Vertragsschluss sollten sich betroffene Haushalte überlegen, ob sie Fernsehen weiterhin über Kabel oder einen anderen Weg empfangen möchten.
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Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, informiert in einem Web-Seminar und beantwortet Fragen der Betroffenen. Das Web-Seminar findet am Freitag, 15. Dezember, um 14.30 Uhr statt und dauert circa 90 Minuten. Fragen der Teilnehmenden können über einen Chat gestellt werden. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden. Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung. (PM)
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