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Pressemitteilung vom 29.11.2023    

Verkaufsoffene Sonntage: IHK und Einzelhandel fordern dringende Anpassungen

Die Diskussion um eine Überarbeitung der geltenden Regelungen bezüglich verkaufsoffener Sonntage in Rheinland-Pfalz bleibt weiterhin intensiv. Die IHK-Regionalgeschäftsstelle Neuwied und die örtlichen Einzelhändler bekräftigen erneut ihre Forderung nach unverzüglichen Anpassungen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels zu gewährleisten.

IHK und Einzelhandel fordern dringende Anpassungen für verkaufsoffene Sonntage. (Foto: Franz Josef Dehenn)

Neuwied. Laut Kristina Kutting, IHK-Regionalgeschäftsführerin für den Landkreis Neuwied, ist die derzeitige Regelung, die vier verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde und Jahr erlaubt, mit erheblichen Herausforderungen verbunden: "In der Praxis haben Kommunen mit großer Rechtsunsicherheit zu kämpfen, sodass immer wieder kurzfristig verkaufsoffene Sonntage abgesagt werden müssen. Die restriktive Rechtslage und die Erfordernis eines so genannten Anlassbezugs erschweren die rechtskonforme Durchführung solcher Veranstaltungen enorm," erklärt Kutting.

Gewerbetreibende aus der Neuwieder Innenstadt ergänzen und äußern ihre Frustration: "Es ist äußerst enttäuschend, dass wir dieses Problem immer wieder ansprechen, aber seitens der Politik keine wirklichen Maßnahmen ergriffen werden. Es entsteht fast der Eindruck, als würde das Land den Einzelhandel vernachlässigen. Es ist an der Zeit, dass die Politik diese Anliegen ernst nimmt und den Einzelhändlern mehr Flexibilität einräumt". Axel Wöckner, Geschäftsinhaber von zwei Schuhgeschäften in der Neuwieder Innenstadt, verweist ebenso nochmal auf die unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern, gerade wenn es um einen verkaufsoffenen Sonntag in der Adventszeit geht. In Rheinland-Pfalz sei dies nicht möglich. "Wir brauchen Chancengleichheit und keine Wettbewerbsverzerrungen", so Wöckner.



Die IHK sieht die Landesregierung in der Verantwortung, dringende Anpassungen vorzunehmen. Ziel sei eine rechtssichere und unbürokratische Regelung der Sonntagsöffnung an bis zu vier Sonntagen (davon ein Adventssonntag, wobei hiermit ein Sonntag im Dezember vor dem 24. Dezember gemeint ist), die zugleich der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Rechnung trägt. Auch die IHK-Regionalgeschäftsstelle Neuwied appelliert erneut an die Politik, diese dringenden Anliegen des Einzelhandels ernsthaft zu prüfen und zeitgemäße Maßnahmen zu ergreifen, um die Zukunftsfähigkeit des stationären Handels und die Attraktivität der Innenstädte zu gewährleisten. (PM)


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