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Pressemitteilung vom 27.11.2023    

Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 1. Januar 2024

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens vom 8. Oktober dieses Jahres ist ab dem 1. Januar 2024 die Erteilung und Verlängerung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Vorhandene Kinderreisepässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit über den 1. Januar 2024 hinaus.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Für Kinderreisepässe, die im Jahr 2024 ablaufen, kann noch bis zum 31. Dezember 2023 eine Verlängerung um ein Jahr beantragt werden (Kosten: sechs Euro). Darüber hinaus kann noch bis zum 31. Dezember 2023 die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beantragt werden (Kosten: 13 Euro) - sofern die antragstellende Person das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Ab 1. Januar 2024 können für Kinder ab der Geburt nur noch die üblichen Personalausweise und Reisepässe ausgestellt werden. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro und der Reisepass 37,50 Euro. Beide Dokumente sind ab Antragstellung sechs Jahre gültig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Ausweisdokumente unter Umständen nicht bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden können beziehungsweise vor Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ausweisinhaber anhand des Lichtbildes im Ausweisdokument nicht mehr zu identifizieren ist, was bei Säuglingen und Kleinkindern, die ihr Aussehen entwicklungsbedingt rasch verändern können, vorkommen kann. In solchen Fällen besteht bei Grenzübertritten, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, die Gefahr, dass es zu Zurückweisungen kommt.



Personalausweise sowie Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und es ist derzeit mit einer Produktionszeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen. (PM)


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