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Nachricht vom 13.10.2023    

Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen mutmaßliche Mitglieder der Mafia

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der `Ndrangheta Anklage erhoben. Neun von ihnen sollen in 26 Fällen und einer in 11 Fällen banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen haben. Insgesamt sollen sich die Angeschuldigten auf Kosten der Allgemeinheit um einen Betrag in Höhe von rund 106.000 Euro bereichert haben.

(Symbolbild: Archiv)

Koblenz. Konkret wirft die Anklageschrift den Angeschuldigten vor, sich spätestens im März des Jahres 2021 zu einer Gruppe zusammengeschlossen zu haben, deren Zweck darin bestand, sich unter Nutzung ihres Firmengeflechts durch die Begehung von Vermögensdelikten eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Sie haben staatliche Unterstützungsleistungen erhalten, für die jedoch nicht die erforderlichen Voraussetzungen vorlagen. So sollen die Angeschuldigten in der Zeit von März 2021 bis März 2022 für einen Großteil der in den Firmen angemeldeten Arbeitnehmer, sowie zum Teil auch für sich selbst, Kurzarbeitergeld beantragt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren.

Auch die italienischen Behörden ermittelten gegen die Angeschuldigten und stellten den deutschen Behörden ihre Informationen zur Verfügung. Der zunächst bestehende Tatverdacht der Beteiligung an einer ausländischen kriminellen Vereinigung, ließ sich nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichten. Gleiches gilt für den Verdacht der Geldwäsche für die 'Ndrangheta und den Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Verfahren wurde eingestellt.



Die Ermittlungen hinsichtlich der Tatvorwürfe des Verdachts des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelts, des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit dem Erhalt von Corona-Soforthilfen, des Versicherungsbetruges, der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung, des gemeinschaftlichen Kreditbetruges, des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld hinsichtlich der nicht angeklagten Zeiträume, der bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung und der Lohnsteuerhinterziehung werden in einem getrennten Verfahren fortgeführt und dauern noch an.

Die Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht ist nunmehr berufen, über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Wann die Hauptverhandlung beginnen wird, steht noch nicht fest. (PM)


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