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Pressemitteilung vom 09.09.2023    

Einsatzkräfte bei Anfahrt zu Verkehrsunfall durch mangelnde Rettungsgasse behindert

Am Donnerstag (7. September) kam es auf der BAB 3, Fahrtrichtung Köln, gegen 12.30 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen LKW und Motorrad. Im Rahmen der weiteren Einsatzbewältigung wurde eine nachrückende Streifenwagenbesatzung durch die mangelnde Bildung einer Rettungsgasse mehrfach aufgehalten und behindert.

(Symbolbild: pixabay)

Neustadt (Wied). Die überwiegende Anzahl der Verkehrsteilnehmer bildeten vorschriftsmäßig die bei Stau bzw. stockendem Verkehr vorgeschriebene Rettungsgasse. Gegen vier Verkehrsteilnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen fehlender Bildung einer Rettungsgasse und gegen einen Verkehrsteilnehmer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fehlender Bildung einer Rettungsgasse mit gleichzeitiger Behinderung der Einsatzkräfte eingeleitet. Alle Betroffenen müssen mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Es bleibt der gegebenenfalls lebensrettende Grundsatz: "Linke Spur nach links, der Rest nach rechts." (PM)


Mehr dazu:   Blaulicht  
Lokales: Asbach & Umgebung
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