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Pressemitteilung vom 03.09.2023    

Alles falsch gemacht - erst Unfall, dann Haftbefehl

So viel Pech hat man wirklich selten. Durch einen Unfall, welchen er selbst verursachte, wurde die Polizei nicht nur auf weitere Straftaten aufmerksam, sondern konnte sogar noch einen ausstehenden Haftbefehl vollstrecken.

Symbolfoto

Erpel. Der 3. September wird wohl nicht der beste Tag im Leben eines 52-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen werden. Der Mann befuhr gegen 0.55 Uhr mit einem Sprinter die Erpeler Ley Straße in Erpel in aufsteigende Richtung. In Höhe einer Bahnüberführung kam er von seiner Fahrspur ab und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, welches Vorfahrt hatte.

Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte eine Streife der Polizeiinspektion Linz eine starke Alkoholbeeinflussung von über zwei Promille konstatieren. Weiterhin konnte ermittelt werden, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Tatfahrzeug über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügt. Als Krönung konnte zudem ein Haftbefehl gegen den Fahrer vollstreckt werden. Er wurde seit Juni durch das Amtsgericht Siegburg mittels Haftbefehles gesucht. Der Beschuldigte wurde widerstandslos dem Polizeigewahrsam zugeführt. (PM)


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