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Nachricht vom 05.10.2011    

Grünen-Landtagsabgeordnete Bröskamp (Bad Hönningen) fordert, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, nach dem Kinder auf einem Spielplatz gewisse Dezibel-Werte nicht überschreiten dürfen, sagt Elisabeth Bröskamp, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hat klar gezeigt: Kinderrechte müssen im Grundgesetz aufgenommen werden. Die jüngst vorgenommene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes war ein Schritt in die richtige Richtung, ging aber, wie sich jetzt heraus stellt, nicht weit genug.

Dass spielende Kinder auf eine Stufe mit Flugzeugen, Rasenmähern oder Partys gestellt werden sollen, ist nicht weiter hinnehmbar. Kinder gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Wir können keine Spielplätze wollen, die von Lärmschutzwänden umgeben sind – ebenso wenig solche, die nur zwei Stunden am Tag belebt werden dürfen.

Im Abwägen der verschiedenen Interessen muss das Kinderwohl mehr Gewicht erhalten. Das schaffen wir am sichersten, wenn wir Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Wir GRÜNEN begrüßen daher ausdrücklich, dass das rheinland-pfälzische Familienministerium eine entsprechenden Bundesratsinitiative unterstützt.“


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