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Pressemitteilung vom 15.07.2023    

Blitz, Hagel und Starkregen - wann zahlt welche Versicherung?

Grauer Himmel, Regen, Blitz und Donner: Es gewittert und in Sekundenschnelle wird es draußen ungemütlich. Auch schwere Unwetterlagen mit Starkregen, Großhagel und Böen bis Orkanstärke sowie einzelne Tornados sind manchmal nicht auszuschließen. Die Schäden sind dann oft groß. Gut beraten ist, wer weiß, welche Versicherung zahlt.

Durch Blitz, Hagel und Starkregen können Schäden entstehen. (Foto: Pixabay)

Region. Ausgerechnet in den warmen Sommermonaten machen uns Gewitter und schwere Unwetter besonders oft zu schaffen. Am häufigsten gewittert es dabei von Mai bis August mit einem Schwerpunkt im Juli. Insgesamt werden in dieser Zeitspanne in Deutschland etwa zwei bis drei Millionen Blitze registriert, wissen die Wetterexperten. Nicht immer laufen Unwetter glimpflich ab: Überflutungen, Blitzeinschläge und der starke Wind richten stellenweise massive Schäden an. Für Unwetterschäden gibt es keine Universalversicherung. Für zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt normalerweise die Wohngebäudeversicherung. Bei Eigenverschulden, wie eindringendem Wasser durch offene Türen oder Fenster, zahlt die Versicherung normalerweise nicht. Ist der Blitz ins Haus eingeschlagen und hat einen Brand verursacht, haftet die Hausratversicherung. Daher können alle Mieter eine Hausratversicherung und alle Eigentümer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Ab dieser Windstärke zahlen Versicherungen
Schäden durch umstürzende Bäume und fliegende Gegenstände sind die Folge von Stürmen. Das kann für die Geschädigten richtig teuer werden. Die Versicherungen zahlen für Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht.

Fegt der Sturm aber einen Blumentopf vom Balkon, verletzt Passanten oder beschädigt Gegenstände, greift die Haftpflichtversicherung. Egal in welchem Fall, der Schaden sollte so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden.

Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt in der Regel die Hausratversicherung.




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Wenn ein Baum aufs Haus stürzt
Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sehe es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.

Schäden durch Starkregen
Starkregenereignisse haben in Deutschland eines der größten Schadenspotenziale. Von Starkregen spricht man, wenn in einer Stunde 15 bis 25 Liter Wasser pro Quadratmeter fällt. Laufen Keller- und Wohnräume voll und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, können die Sanierungskosten sehr hoch ausfallen. Hier zahlt in der Regel die Elementarversicherung, wenn es infolge des Starkregens zu Überschwemmungen oder Erdrutschen kommt. Die Elementarversicherung wird als Zusatzbaustein „Extremwetterschutz“ zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen.

Schäden am Auto
Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben am Auto und Schäden durch Überschwemmungen an stehenden Autos. Die Fahrzeughalter seien jedoch verpflichtet, das Auto rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet zu fahren – falls überhaupt möglich. Wer auf einer bereits vorher erkennbar überfluteten Straße fahre, habe in der Regel keinen Anspruch auf Zahlungen, heißt es weiter in der Pressemitteilung von Wetter Online. (PM)


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