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Pressemitteilung vom 10.07.2023    

Messerangriff in Bad Hönningen: Befand sich der Beschuldigte in einem "psychischen Ausnahmezustand"?

VIDEO | Wegen des Messerangriffs am Samstag (8. Juli) in Bad Hönningen führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung gegen einen 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Nach Angaben der Polizei hat der Beschuldigte eine Frau (55) getötet und einen Mann (30) schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft führt derzeit weitere Ermittlungen zum tödlichen Messerangriff durch. (Foto: Uwe Schumann)

Bad Hönningen. Der NR-Kurier hat bereits über die Tat berichtet. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Samstagnachmittag im Stadtgebiet von Bad Hönningen zunächst einen 30-jährigen Deutschen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Er ließ dann von diesem ab und attackierte kurze Zeit später eine 55-jährige luxemburisch-belgische Staatsangehörige ebenfalls mit einem Messer. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen überlebte die Frau den Angriff nicht. Das ebenfalls unmittelbar nach der Tat notärztlich versorgte männliche Tatopfer befindet sich zwischenzeitlich außer Lebensgefahr.

Der Beschuldigte konnte kurz nach der Tat in der Nähe des Tatorts durch Polizeikräfte festgenommen werden. Unmittelbar vor der Festnahme hat sich der Beschuldigte offenbar in Selbsttötungsabsicht mehrere erhebliche Schnittverletzungen zugefügt. Er befindet sich derzeit unter polizeilicher Bewachung noch in einem Krankenhaus.



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Es deutet derzeit vieles darauf hin, dass der Beschuldigte sich in einem wahnhaften, psychischen Ausnahmezustand befunden hat. Bei den Opfern dürfte es sich um Zufallsopfer gehandelt haben, die der Täter vor der Tat nicht kannte.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wird unter anderem durch einen psychiatrischen Sachverständigen zu klären sein, ob und wie weit der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Disposition bei Begehung der Tat in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Koblenz noch am gestrigen Sonntag (9. Juli) gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und wegen Schwerkriminalität erlassen, der nach Abschluss der medizinischen Maßnahmen in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen werden wird. (PM)



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