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Pressemitteilung vom 28.05.2023    

Kindergrundsicherung: Fast 6.000 Kinder im Landkreis Neuwied profitieren

Durch eine gut gemachte Kindergrundsicherung würde sich im Landkreis die Lebenssituation von fast 6.000 Kindern und Jugendlichen verbessern. Darauf hat der DGB Neuwied hingewiesen. "Die Ampel-Koalition muss sich jetzt endlich auf eine Kindergrundsicherung einigen und auch das Geld dafür bereitstellen."

Symbolfoto. (Foto: Pixabay)

Kreis Neuwied. "Die Familien mit geringem Einkommen im Landkreis Neuwied brauchen möglichst bald mehr Unterstützung für das Leben ihrer Kinder", fordert Ralf Wagner, Vorsitzender des DGB Neuwied. Mit der geplanten Kindergrundsicherung sollen die vielen bestehenden Leistungen für Kinder gebündelt und die Beantragung einfacher und bürgerfreundlicher werden. Neben einem einfachen Zugang fordert der DGB Neuwied für die Kindergrundsicherung auch höhere Leistungen, als Kinder und Jugendliche heute beim Bürgergeld erhalten. Dort seien beispielsweise im Regelsatz in Höhe von 348 Euro für ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren nur 4,48 Euro pro Tag für Essen und Trinken vorgesehen. 8,89 Euro gibt’s monatlich für Kino, Kindertheater, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen. Nur 2,83 Euro monatlich seien für Kinder- und Jugendbücher vorgesehen, sagt Wagner und findet: "Die armen Kinder können nicht mitreden, bleiben außen vor, und bleiben bei der Klassenfahrt zu Hause, weil das dafür benötigte Taschengeld fehlt. Das ist in einem reichen Land wie unserem ein Skandal, und den müssen wir endlich mit einer guten Kindergrundsicherung beenden."

Im Landkreis Neuwied lebten Ende 2022 3.785 Kinder und Jugendliche in Familien, die Bürgergeld erhalten. 2.139 Kinder und Jugendliche erhalten den Kinderzuschlag, der an gering verdienende Eltern zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Im Landkreis würden diese 5.924 Kinder mit den höheren Leistungen der Kindergrundsicherung deutlich bessergestellt. Hinzu kämen laut DGB Neuwied noch die Familien, die heute aufgrund ihres geringen Einkommens einen Rechtsanspruch auf Leistungen haben, diese aber nicht beantragen. Zwar gebe es dazu keine aktuellen, belastbaren Zahlen, doch die Dunkelziffer sei hoch, ist sich der DGB sicher. Die Bundesregierung selbst hatte in der Vergangenheit geschätzt, dass nur 35 Prozent der leistungsberechtigten Familien den Kinderzuschlag beantragen. Bei Geringverdienenden, die ergänzend Bürgergeld erhalten können, betrage die Dunkelziffer bis zu 50 Prozent. "Kinderarmut ist schlimm und hat Folgen. Sie bedeutet nicht nur Mangel im Hier und Jetzt, sondern raubt den Kindern auch Entwicklungschancen. Geld für eine Kindergrundsicherung auszugeben, ist auch eine Zukunftsinvestition", fasst Wagner zusammen. (PM)


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