Pressemitteilung vom 24.04.2023
Erstmals qualifizierten Mietspiegel für Neuwied vorgelegt
Die Stadtverwaltung Neuwied legt erstmals einen qualifizierten Mietspiegel vor. Stimmt der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. April, zu, tritt der Mietspiegel als durch den Rat anerkanntes Instrument zur möglichst einvernehmlichen Regelung von Mieten unmittelbar in Kraft.
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Neuwied. Mit seinem Beschluss vor ziemlich genau zwei Jahren hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Zudem war die Stadt mit dem Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes (MsRG) am 1. Juli vergangenen Jahres gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel nach den Bestimmungen des MsRG zu entwickeln.
Ein Arbeitskreis aus Interessenvertretern der Mietenden und Vermietenden sowie weiterer lokaler Wohnungsmarktexperten befasste sich dann mit dem Projekt und tagte dazu mehrfach. Dazwischen führten eine umfangreiche Erhebung unter anderem der örtlichen Mieten und deren Auswertung zu einem ersten Entwurf. Es folgten Abstimmungen und Modifizierungen, ehe nach etwa knapp einem Jahr Arbeit nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen die endgültige Version in einer Informationsveranstaltung den Ratsmitgliedern präsentiert werden konnte.
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Nach dem Beschluss über die Anerkennung durch den Stadtrat erfolgt die Veröffentlichung des qualifizierten Mietspiegels und seiner der Dokumentation auf der Homepage der Stadtverwaltung. Außerdem werden gedruckte Exemplare zur Abgabe durch das Bürgerbüro der Stadt zur Verfügung stehen. Auf der Homepage ist darüber hinaus als weitere Dienstleistung ein Online-Mietpreis-Rechner vorgesehen.
Die erforderliche Anpassung des qualifizierten Mietspiegels im Zwei-Jahres Abstand kann die Verwaltung nicht in eigener Regie durchführen. Dies wird dann ausgeschrieben und ein externes Institut mit der Durchführung beauftragt. (PM)
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