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Pressemitteilung vom 24.04.2023    

Haushaltsplanung 2023 in Vettelschoß: Steuerhebesätze bleiben unten

Ein dickes Minus unter der Haushaltsplanung und doch keine Steuererhöhungen für die Bürger? Dass das nicht so einfach durchzusetzen ist, hat die Gemeinde Vettelschoß jüngst festgestellt. Laut einer Pressemitteilung der FWG/FDP Vettelschoss-Kalenborn hatte die Kommunalaufsicht zunächst die Genehmigung des Etats verweigert, sich dann aber doch überzeugen lassen.

(Symbolfoto, Quelle: Pixabay)

Vettelschoß. So schließt der Haushalt der Gemeinde Vettelschoß laut Pressemitteilung mit einem geplanten Fehlbetrag von 2,135 Millionen Euro ab. "Das Ergebnis ist unter anderem auch auf den Umstand einer Nichtanpassung der Hebesätze auf Nivellierungsniveau zurückzuführen", so schreiben FWG und FDP. Nivellierungsniveau sind die aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) errechneten Prozentsätze für Grund- und Gewerbesteuer, auch zum Zweck der finanziellen Unterstützung "finanzschwacher" Gemeinden. Dazu hatte die Kommunalaufsicht der Gemeinde Vettlschoß zunächst mitgeteilt, den vorgelegten Haushalt nicht genehmigen zu können. Hintergrund: Gemeinden sind laut Gemeindeordnung eigentlich gesetzlich gehalten, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehören auch die vom Land errechneten Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuer. Bleibt eine Kommune unter diesen Sätzen und verzichtet damit auf mögliche Einnahmen, kann das empfindliche Folgen haben: So wird die Gemeinde für Umlagen und Abgaben nicht nur so veranlagt, als hätte sie die höheren Sätze angewandt, sie bleibt unter Umständen auch bei Zuschüssen und Förderungen außen vor.

In dem Schreiben der Kommunalaufsicht an die Vettelschoßer Gemeindespitze wurde jedoch ein persönliches Gespräch befürwortet. Dies fand schließlich in Neuwied statt.
"Betriebswirtschaftliche Analysen von berufserfahrenen Ratsmitgliedern der FWG führten zu dem Ergebnis, dass der aktuelle Haushalt voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis abschließen wird", so berichtet die Pressemitteilung. "Trotzdem wollte uns die Kommunalaufsicht auffordern, die Hebesätze auf das Nivellierungsniveau anzuheben. Denn ohne die Einwohner von Vettelschoß stärker zur Kasse zu bitten, wird es für die Ortsgemeinde keine Zuschüsse geben. Aber die Abgaben an die Verbandsgemeinde Linz und den Kreis Neuwied werden trotzdem so berechnet, als hätten wir die Hebesätze angehoben."



In einem intensiven Gespräch aller Beigeordneten und des Bürgermeisters erreichte man abschließend ein aus Sicht der Gemeindevertreter "sehr positives Ergebnis": Der Haushalt für dieses und kommendes Jahr wird ohne Anpassung der Hebesätze an das Nivellierungsniveau genehmigt. "Darauf können wir stolz sein, unsere Bürger zumindest für die kommende Zeit vor Steuererhöhungen bewahrt zu haben." (PM / red)


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