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Pressemitteilung vom 08.04.2023    

Energiepreisbremsen der Stadtwerke Neuwied werden jetzt umgesetzt

Wenn auch etwas verspätet: Die Kunden der Stadtwerke Neuwied (SWN) erhalten ihre Schreiben zu den Preisbremsen. Allerdings nur dann, wenn deren Tarife oberhalb der gedeckelten Grenzen liegen. Das ist längst nicht bei allen der Fall.

(Symbolbild: pixabay)

Neuwied. "Die Berechnungsgrundlage ist komplex, die Programmierer mussten Konzepte und bisher nie benötigte Programme schreiben, es gab etliche Sonderfälle. Nicht zuletzt mussten wir das im laufenden Betrieb umsetzen, parallel zur Jahresverbrauchsabrechnung. Ein Kraftakt", erklärt SWN-Geschäftsführer Stefan Herschbach. "Die vergangenen Monate waren für die betroffenen Abteilungen - und es waren viele - sehr anspruchsvoll und kräftezehrend: Das fing mit dem Hin und Her der Speicherumlagen an und ging über den Dezemberabschlag zu den jetzigen Preisbremsen."

Letztlich dient das Schreiben lediglich der Information, wie Vertriebsleiter Sven Stauf erklärt: "Wichtiger ist für die Kunden, dass sie entlastet werden. Wir hätten das auf Teufel komm raus machen und die Daten ungeprüft versenden können. Wir als SWN haben gesagt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit und die Datensätze manuell kontrolliert. Dabei wurden auch einige Fehler entdeckt und korrigiert." Die Verwirrung und Verunsicherung in den letzten Monaten habe man nicht weiter befeuern wollen: "Die Preisbremsen sind angesichts der Komplexität für die Kunden eh schwer nachvollziehbar."

Für Verwirrung dürfte auch jetzt sorgen, dass längst nicht alle Kunden die Schreiben bekommen: "Wir haben die Preise nicht nur spät angehoben: Sie liegen in einigen Tarifen - vor allem beim Gas - auch jetzt noch unterhalb der Preisgrenzen." Nur wenn der Tarif beim Strom über 40 Cent, beim Gas über 12 Cent (beziehungsweise Wärme 9,5 Cent) liegt, kommt ein Schreiben: "Je nach persönlichem Tarif kann es sein, dass kein Schreiben kommt oder aber eins oder zwei." Nachvollziehen kann man das als Kunde durch einen Blick ins letzte Preisanschreiben vom November.




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In einem übersichtlichen Kasten haben die SWN den Entlastungsbetrag für 2023 und die Umrechnung auf den Monat aufgelistet. Ausgewiesen ist der Abschlag April, in dem die Entlastungen seit Jahresbeginn eingerechnet sind und schließlich die Abschläge, die ab Mai bis Jahresende zu zahlen sind.

Die Kundenberater machen sich dennoch auf viele Fragen gefasst, so Stauf: "Da die Berechnung auf Grundlage des prognostizierten Verbrauchs beruht, gibt es Abweichungen zum Vorjahresverbrauch. Beim Strom etwas weniger, aber beim Gas mehr, weil auch Jahrestemperaturen eine Rolle spielen. Zu rütteln gibt es daran nichts: Das Verfahren ist im Gesetz vorgeschrieben."

Was Kunden jetzt tun müssen? "Mit Lastschriftverfahren: nichts", so Stauf. Bei Barzahlung oder Dauerauftrag dagegen kann man die Beträge gemäß dem Schreiben anpassen." Mehr dazu hier. (PM)


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