Werbung

Pressemitteilung vom 04.03.2023    

Trierer Gericht: Bußgeldbescheide wegen "Handy-Blitzern" bleiben gültig

Die ersten Bußgeldbescheide nach dem Einsatz der "Handy-Blitzer" bleiben vorerst gültig. Das entschied das Gericht in Trier. Der ADAC kritisiert das Urteil. Das Amtsgericht Trier hatte am Donnerstag die Einsprüche von drei Autofahrern gegen Bußgeldbescheide wegen Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad zurückgewiesen. Amtsrichter David Geisen-Krischel entschied, es gebe zumindest derzeit noch keine juristische Rechtsnorm für den Einsatz dieses Systems, um Verkehrssünder aufzuspüren.

Symbolbild
(Foto: Pixabay)

Region. Allerdings bedeute dies nicht, dass es wegen des Beweis-Erhebungsverbots auch ein Verbot gebe, die Informationen aus dem Blitzer zu verwerten. Ein Anwalt hatte in zwei Fällen vor allem argumentiert, es gebe keine Rechtsgrundlage für den erstmals und versuchsweise im Juni 2022 bei Trier eingesetzten "Handy-Blitzer". Er kündigte nach dem Urteil eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz an.

Aufnahmen von Autobahnbrücke aus

Das in den Niederlanden entwickelte System sieht einem normalen Tempo-Blitzer ähnlich, funktioniert aber anders. Von einer Autobahnbrücke aus werden zunächst alle vorbeifahrenden Fahrzeuge per Video aufgenommen. Gespeichert werden die Bilder aber erst, wenn die Auswertungssoftware ein Handy und eine typische Handhaltung für Handynutzung beim Fahrer oder der Fahrerin erkannte. "Monocam" heißt die Spezialkamera-Technik, mit der die Polizei in Trier und Mainz im vergangenen Jahr in einem sechsmonatigen Modellprojekt des Landes Rheinland-Pfalz Handysünder am Steuer überführt hat. Die Monocam erkennt, wenn ein Autofahrer ein Handy in der Hand hat und liefert der Polizei ein entsprechendes Beweisfoto.

327 Autofahrer in Kenn bei Trier erwischt

Alleine auf der Autobahn 602 in Kenn bei Trier sind nach Polizeiangaben 327 Autofahrer mit dem Handy in der Hand erwischt worden. Die Strafe: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Damit sind offenbar nicht alle Ertappten einverstanden und hatten deshalb Einspruch eingelegt. Die ersten fünf Fälle wurden deshalb am Donnerstag vor dem Trierer Amtsgericht verhandelt.

Verkehrsrechtler sieht keine rechtliche Grundlage

Jürgen Verheul aus Trier ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt zwei betroffene Autofahrer vor dem Amtsgericht. Verheul spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Monocam-Technik aus, hatte beim Modellprojekt des Landes aber rechtliche Bedenken. Das Kamerasystem habe Kennzeichen und Gesichter von Personen unabhängig davon erfasst, ob ein konkreter Verdacht vorliegt oder nicht. Das sei ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, für den er in Rheinland-Pfalz bisher keine Rechtsgrundlage sieht. Deshalb seien die Bußgelder aus seiner Sicht nicht zulässig. "Ich hätte mir deshalb gewünscht, dass die Handysünder während des Testbetriebs nicht sanktioniert werden."




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Küchenhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Gruppenleitung Vollzeit Werkstatt (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Examinierte Pflegefachkräfte für Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Anwendungstechniker (m/w/d)

D&M KG
56204 Hillscheid

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten



ADAC kritisiert Entscheidung des Trierer Gerichts

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) hat das Urteil des Amtsgerichts Trier kritisiert. Nach Auffassung des ADAC ist es nicht in Ordnung, dass die Autofahrer die Bußgeldbescheide zahlen müssen. Denn für die Aufzeichnung der Autofahrer durch ein Kamerasystem fehle die gesetzliche Grundlage und es werde in die Persönlichkeitsrechte der Autofahrer eingegriffen. Damit dürften auch die Fotos nicht verwendet werden.

Auch Datenschutzbeauftrager ist skeptisch

Ähnlich sieht das auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann. Der Jurist bemängelte bereits im Juni 2022 im SWR-Interview, dass aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage für das Modellprojekt gegeben sei. Eine Aufnahme ohne eine gesetzliche Basis sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, so Kugelmann.

Innenministerium sieht Rechtssicherheit gegeben

Ein Sprecher des Innenministeriums in Rheinland-Pfalz, das federführend beim Projekt ist, sieht dagegen gute Gründe dafür, dass die Aufnahmen für "einen zeitlich befristeten" Pilotbetrieb rechtlich zulässig gewesen sind. Falls die Handyblitzer dauerhaft eingeführt werden, wolle das Land eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.(PM)



Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Koblenzer Ehepaar rettet historische Bibel vor dem Verfall

Eine wertvolle Bibel aus dem 16. Jahrhundert konnte dank der Unterstützung von Buchpaten restauriert ...

Frühlingserwachen in Hachenburg: Ein Wochenende voller Genuss und verkaufsoffener Sonntag

Frühlingssonne und angenehme Temperaturen lockten die Besucher am Samstag, dem 21. März, zum "Früh im ...

"Montabaur blüht auf 2026" lockte wieder viele Menschen in die Kreisstadt

Es ist schon zur Gewohnheit geworden, von den Wetterverhältnissen in Montabaur eingangs zu berichten, ...

Rheinland-Pfalz-Ausstellung: Expertentipps der Verbraucherzentrale für Besucher

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz präsentiert sich auf der Rheinland-Pfalz-Ausstellung mit einem ...

Historische Einblicke: Ministerratsprotokolle Rheinland-Pfalz online entdecken

Am Mittwoch, 25. März, wird im Landeshauptarchiv Koblenz ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung ...

Blick nach vorn: Warum die treue Bella ihr Herz noch einmal verschenken will

Das Rascheln im Unterholz lässt Bella für einen Moment innehalten. Die Ohren sind gespitzt, die Nase ...

Weitere Artikel


Rennpferde von Gut Dünken galoppierten durch das KuJu Oberhonnefeld

Beim 15. Gastspiel der Theatergruppe im Kirchspiel Urbach in Kultur- und Jugendzentrum (KuJu) Oberhonnefeld-Gierend ...

Polizei Linz greift in einem Intercity zu: Bei Amtshilfe für die Bundespolizei zwei Diebe abgeführt

Amtshilfe im Intercity: Die Polizei Linz hat am Samstagabend (4. März) die eigentlich zuständige Bundespolizei ...

Buchtipp: "Ostfriesen-Gier" von Klaus-Peter Wolf

Der beliebte Kriminalroman-, Kinderbuch- und Drehbuchautor Klaus-Peter Wolf, der lange Jahre im Westerwald ...

Spezielle Versorgung für übergewichtige Menschen: Adipositas-Diagnosen in Rheinland-Pfalz steigen

Immer mehr Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind stark übergewichtig und die Tendenz ist ...

Tarifrunde Öffentlicher Dienst: Warnstreiks in Rheinland-Pfalz und im Saarland werden fortgesetzt

In der Tarif- und Besoldungsrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von ...

Unternehmer tauschten sich beim IHK-Wirtschaftsgespräch in Neustadt aus

Die IHK Regionalgeschäftsstelle Neuwied hat in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung im Landkreis ...

Werbung