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Pressemitteilung vom 14.02.2023    

Neue Richtlinien für Ferienfreizeiten: Mehr Geld für die Jugendarbeit im Kreis Neuwied

Kreis und Stadt Neuwied unterstützen die Veranstalter von Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche künftig deutlich stärker. Der Jugendhilfeausschuss hat dazu die entsprechenden Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit angepasst.

(von links) Bürgermeister Peter Jung, Aileen Falkenburg (Kreisjugendamt), Simone Höhner (Kreisjugendpflege), Jürgen Gügel (KiJub), Marc Maier (Kreisjugendpflege) und Landrat Achim Hallerbach.

Kreis Neuwied. So gibt es beispielsweise bei Ferienfreizeiten mit Übernachtung künftig je Teilnehmer und Betreuer 3 Euro Zuschuss, ohne Übernachtung 2,50 Euro. Bislang waren es in beiden Fällen 1,50 Euro. Überdies wird der bürokratische Aufwand für Eltern, die den Eigenanteil an einem Angebot der Jugendarbeit nur zum Teil selbst finanzieren können, deutlich verringert. Künftig reicht als Nachweis für einen Antrag auf Einzelförderung ein Sozialleistungsbescheid, etwa die Wohngeldberechtigung, um einen Zuschuss zur Finanzierung des Freizeitangebots zu erhalten.

Auch in Sachen Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen werden die Sätze angehoben. Bei Lehrgängen - zum Beispiel von Jugendfeuerwehren, Pfadfindern oder Musikvereinen - gibt es jetzt 7 Euro pro Seminartag und Teilnehmer von Stadt beziehungsweise Kreis. Vorher waren es 3 oder 4 Euro (ohne/mit Übernachtung). Verdoppelt wird die Unterstützung bei der Anschaffung von pädagogischem Material: Beim Kauf von Pedalo, Slackline, Billardtisch, Kicker & Co. werden bis zu einer Maximalsumme von 500 Euro die Hälfte der Kosten übernommen (vorher 25 Prozent, maximal 400 Euro). Für die Instandsetzung von Jugendräumen oder für neues Mobiliar können jährlich ebenfalls 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, insgesamt bis zu 500 Euro, als Zuschuss beantragt werden (vorher: alle zwei Jahre).



Wachsende Nachfrage nach Betreuungsangeboten
"Unsere Jugendämter haben in den vergangenen Jahren eine stetig wachsende Nachfrage nach Betreuungsangeboten verzeichnet. Auf der anderen Seite mussten die Träger aber scharf kalkulieren, um ihre Angebote überhaupt aufrechterhalten zu können, ohne die Teilnahmegebühren für Kinder und Jugendliche deutlich zu erhöhen und für manche Eltern damit unfinanzierbar zu machen. Nun ist noch die Inflation hinzugekommen", sagt Landrat Achim Hallerbach und stellt fest: "Um ein pädagogisch qualifiziertes Angebot zu erhalten, müssen wir die Förderung dauerhaft anheben. Das ist gut investiertes Geld!"

Ähnlich sieht es Neuwieds Bürgermeister Peter Jung, der darauf hinweist, dass die Fördersätze schon während der Corona-Pandemie erhöht worden waren. "Das wird nun verstetigt und teilweise nochmals verbessert", sagt er und betont außerdem, "dass Jugendarbeit im Wesentlichen auf das Engagement der ehrenamtlich Aktiven in unseren Vereinen und auf die freien Träger der Jugendhilfe zurückgeht." Sie sollen stärker unterstützen werden, macht er deutlich und weist darauf hin, dass mit den neuen Richtlinien auch der Betreuer-Schlüssel verbessert wird. Will heißen: Künftig kann pro fünf Teilnehmer ein Betreuer bezuschusst werden. Bislang galt ein Verhältnis von 1:7. (PM)


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