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Nachricht vom 22.01.2023    

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Qualifizierungschancengesetz – klingt kompliziert, ist es aber nicht. Im Grunde genommen geht es darum, Menschen zu ermöglichen, sich weiterzuentwickeln und ihre Qualifikationen zu verbessern. Das Gesetz soll Menschen in Deutschland ermöglichen, trotz widriger Umstände beruflich voranzukommen. Das Qualifizierungschancengesetz ist ein wichtiges Element im Arbeitsmarktrecht, das die Chancen für unqualifizierte, aber auch qualifizierte Berufstätige auf dem deutschen Arbeitsmarkt verbessern soll.

Foto Quelle: pixabay.com / geralt

Definition des Qualifizierungschancengesetzes
Das Qualifizierungschancengesetz (QSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Chancen für Menschen mit geringer Bildung oder ohne Berufsabschluss verbessert, einen anerkannten Abschluss zu erreichen. Das QSG stammt aus dem Sozialgesetzbuch IX.

Das QSG unterstützt Menschen bei der Suche nach einem anerkannten Abschluss sowie bei der Durchführung der notwendigen Schritte, um diesen Abschluss zu erreichen. Dazu gehören Kurse, Weiterbildungsmaßnahmen und Coaching.

Das QSG richtet sich aber auch an Fachkräfte, die ein aufbauendes Studium oder eine Aufstiegsweiterbildung absolvieren möchten.

Profitieren können von dem Gesetz, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Beide Gruppen können auch Leistungen aus dem Gesetz beantragen.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Förderung von Bildung eine starke Sache
Zukünftige Herausforderungen im Arbeitsfeld können für Unternehmen und ihre Mitarbeiter eine große Herausforderung darstellen. Um auf diese zukünftigen Herausforderungen vorbereitet zu sein, hat das Gesetz finanzielle Fördermittel festgelegt, die Unternehmen nutzen können, um ihren Mitarbeitern durch Weiterbildungskurse die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten beizubringen.

Das Qualifizierungschancengesetz ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Nutzen. Es ermöglicht es uns beispielsweise, Weiterbildungskosten und Lohnausfälle zu reduzieren.

Es ist immer gut, wenn der Arbeitnehmer Interesse an einer entsprechenden Weiterbildung hat. Dann hat er gute Argumente, warum sich sein Unternehmen an der Weiterbildung beteiligen sollte.

Bisher hatten nur bestimmte Gruppen Zugang zu Förderungen für berufliche Weiterbildung. Das neue Qualifizierungschancengesetz öffnet nun die Möglichkeit auf Fördermittel für eine breitere Palette an Menschen.

Ziele und Wirkung des Qualifizierungschancengesetzes
Ziel des QSG ist es, Geringqualifizierten durch organisatorische Maßnahmen und individuelle Förderprogramme den Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder Umschulung zu erleichtern. Dazu gehört etwa die Schaffung von mehr Weiterbildungsplätzen, die verbesserte Beratung und Unterstützung für Geringqualifizierte sowie die Förderung der Kooperation zwischen Betrieben und Bildungseinrichtungen.

Ferner soll das QSG auch bestimmten Gruppen, wie Flüchtlingen, jungen Erwachsenen und älteren Arbeitnehmern, helfen, besser in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, konzentriert sich das QSG auf die Verbesserung der beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten sowie auf die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Gruppen.

Auf lange Sicht soll das QSG dazu beitragen, den Anteil an Geringqualifizierten am allgemeinen Arbeitsmarkt zu senken und die Chancengleichheit bei der Beschäftigung von benachteiligten Gruppen zu erhöhen. Indem es Geringqualifizierten hilft, eine qualifizierte berufliche Ausbildung zu absolvieren, trägt es nicht nur zur Verbesserung der Beschäftigbarkeit bei, sondern trägt auch dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu steigern. Aus Geringqualifizierten werden dann Fachkräfte.

Aufstiegsweiterbildungen und Aufstiegsstudium
Das Qualifizierungschancengesetz (QSG) ermöglicht es Arbeitnehmern, sich auf unterschiedliche Weise weiterzubilden und damit ihre beruflichen Aufstiegschancen zu verbessern. Mit dem QSG können Arbeitnehmer Aufstiegsweiterbildungen absolvieren, die speziell dafür entwickelt wurden, ihr berufliches Wissen zu erweitern und sie für höher dotierte Positionen zu qualifizieren. Aus dem Handwerksgesellen wird ein Meister, aus einer Medizinischen Fachangestellten, die Fachangestellte, die Röntgen darf oder andere spezielle Aufgaben übernehmen kann, die nur mit entsprechenden Fortbildungen möglich sind.

Auch das Aufstiegsstudium ist eine Option für Arbeitnehmer, die beruflich aufsteigen möchten. Diese Studiengänge bieten den Teilnehmern ein Grundlagenwissen in einem bestimmten Fachgebiet und helfen ihnen dabei, sich auf höhere Positionen vorzubereiten. Es gibt etwa Aufstiegsstudiengänge in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Technik oder Sozialpädagogik.

Das QSG ermöglicht Arbeitnehmern auch, sich in der Zeit zwischen zwei Arbeitsverträgen weiterzubilden. Dazu können sie an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, die von der Bundesagentur für Arbeit organisiert werden. Diese Maßnahmen sollen Menschen helfen, neue Kompetenzen zu erwerben und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Hierfür kann der Bildungsgutschein genutzt werden, den die Arbeitsagenturen auf Antrag ausstellen. Dieser muss gut begründet sein und ist ein Angebot, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt.

Tatsächlich hat sich der Bildungsmarkt sehr gewandelt und die Seminare, die die Arbeitsagentur anbietet, sind qualitativ hochwertig und hilfreich. Im Zweifel können Arbeitsuchende aber auch auf Missstände bei Bildungsträgern hinweisen, sofern welche vorliegen oder um einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) bitten, mit dem Sie sich einen Coach oder ein Bildungsangebot aussuchen können.

Kurzarbeit und Weiterbildung
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer aufgrund von Unternehmenskrisen oder anderen Ereignissen in Kurzarbeit gehen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QSG) haben sie die Möglichkeit, ihre berufliche Weiterbildung in dieser Zeit voranzutreiben. Der Arbeitgeber hat hier die Chance, fast zum Nulltarif sein Personal weiterbilden zu lassen. Ansprechpartner für Unternehmen ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit im Zuständigkeitsbereich des Unternehmens.

Mit dem QSG erhalten Arbeitnehmer nicht nur finanzielle Unterstützung und Weiterbildung, sondern auch einen Anspruch auf Arbeitsplatzsicherheit, denn geförderte Mitarbeiter dürfen nur unter sehr strengen Auflagen gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz ist zeitlich begrenzt, aber in einer Unternehmenskrise Gold wert und sei es nur, um eine neue Stelle zu suchen.

Von Erwerbslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
Die Bundesregierung hat das Qualifizierungschancengesetz (QSG) im Jahr 2018 verabschiedet. Es soll von Erwerbslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern helfen, nahtlos eine neue Stelle zu finden oder aufgrund fehlender Kenntnisse im aktuellen Job, diesen durch die Vermittlung der Kenntnisse zu erhalten. Auch Arbeitnehmer, die krank sind und wissen, dass sie trotz Genesung für die Tätigkeit nicht mehr geeignet sind, zählen zu von Erwerbslosigkeit bedrohten Personen.

Wer in dieser Situation ist, sollte unbedingt ein Gespräch mit der zuständigen Arbeitsagentur suchen. Dabei ist es wichtig, sich vorher klarzumachen, was genau man benötigt, um eine neue Stelle zu finden oder die alte zu behalten. Mit unschlagbaren Argumenten fällt den Entscheidern eine Zustimmung zur Förderung natürlich leicht.

Fazit: Das QSG ist ein sehr nützliches Instrument für alle, die ihre Karriere vorantreiben möchten. Es bietet verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung und des Aufstiegs sowohl im Beruf als auch im Studium an. Es ist wichtig, dass Menschen dieses Gesetz nutzen und so die Chancengerechtigkeit am Arbeitsmarkt gewährleistet wird. Dabei gilt trotz allem, dass ökonomische Interessen nicht außer Acht gelassen werden. Wunschfortbildungen, die dem Arbeitnehmer nicht nutzen, werden nicht gefördert, außer er weist nach, dass dieser bestimmte Abschluss seine berufliche Zukunft ist und seinen Unterhalt sichern wird. (prm)

Agentur Artikel



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