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Nachricht vom 04.01.2023    

Land zwingt Kommunen zu Steuererhöhungen

Von Wolfgang Tischler

Viele Kommunen müssen aufgrund ihrer schlechten Finanzlage und nicht ausgeglichener Haushalte die Erhöhung der Grundsteuern und Gewerbesteuer durch einen entsprechenden Ratsbeschluss zustimmen. Ansonsten drohen die Zwangsverwaltung oder erhebliche finanzielle Nachteile. In der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach gibt es jetzt eine parteiübergreifende Erklärung zur Erhöhung der Nivellierungssätze.

Symbolfoto

Region. „Die vorgesehene Anpassung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 Prozent auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B von 365 Prozent auf 465 Prozent und der Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür für die Bürger in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach. Sie stellt gleichzeitig eine zusätzliche Mehrbelastung sowie einen erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Daher kritisieren wir diese Entscheidung der Landesregierung scharf. In Zeiten hoher Unsicherheit, einer Rekordinflation, steigender Lebensmittelpreise und explodierender Energiekosten, die Grund- und Gewerbesteuer vor Ort für Bürger sowie für Gewerbetreibende durch die Landesgesetzgebung zu erhöhen, halten wir für nicht angemessen und für den absolut falschen Zeitpunkt. Es ist Zeit für Entlastungen und nicht für Mehrbelastungen“, heißt es in einer Resolution aus der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Werden die Nivellierungssätze nicht angepasst, kann dies zur Nichtgenehmigung des Haushalts und die Verweigerung von Fördermitteln sowie Liquiditäts- und Investitionskrediten führen. Das würde für viele Kommunen, auch in der Verbandsgemeinde, faktisch einen Stillstand bedeuten. Dann wären beispielsweise Investitionen in Kindergärten, Spielplätze, Straßen, Dorfgemeinschaftshäuser so nicht mehr möglich. „Durch diese aufgezwungene Steuererhöhung wird die Inflation regional künstlich weiter steigen und neben Eigentümern auch Mieterinnen und Mieter zusätzlich belasten, da die Grundsteuer voll umlagefähig ist“, heißt es von den Kommunalpolitikern.

In der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach liegen derzeit alle Gemeinden unter den neuen Nivellierungssätzen für die Grundsteuer A (345 Prozent) und für Grundsteuer B (465 Prozent). Daher wird es auch hier zu erheblichen Steuererhöhungen kommen. „Uns ist es wichtig zu verdeutlichen, dass nicht der Bürgermeister und die Ratsmitglieder diejenigen sind, die vor Ort die Steuern erhöhen wollen, sondern sie durch die Landesregierung dazu gezwungen werden. Wir bitten daher, den absolut verständlichen Ärger an die Landesregierung und nicht an die ehrenamtlichen Ratsmitglieder und Bürgermeister zu richten“, sagen die Kommunalpolitiker.



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In der Verbandsgemeinde wird die erzwungene Anhebung der Steuersätze für ein völlig falsches Signal zur falschen Zeit gehalten. „Wir sprechen uns klar gegen diese Erhöhung der Nivellierungssätze und der damit verbundenen Steuererhöhung durch die Hintertür aus. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende zu entlasten und nicht weiter zu belasten. Zumal es mit der Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 in Kraft tritt, in wenigen Jahren erneut zu einer Steuererhöhung kommen wird. Entgegen dem Versprechen des Gesetzgebers, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt werden soll, zeichnet sich schon jetzt ab, dass das Modell, das in Rheinland-Pfalz angewendet werden soll, vor allem bei alten Häusern zu erheblichen Steuererhöhungen führen wird. Daher fordern wir ein Moratorium für Landesvorgaben zu Gemeindesteuern, die die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende direkt belasten, für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Die Zeit von immer höheren Belastungen muss endlich ein Ende haben“, heißt es in der Resolution. (woti)


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