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Nachricht vom 03.01.2023    

Hat Dealer aus dem Kreis Neuwied mit Drogengeschäften 137.000 Euro verdient?

Von Wolfgang Rabsch

Um diese Frage aufzuklären, begann am Montag, 2. Januar, vor der zwölften Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richterin Annegret Werner die Hauptverhandlung gegen einen Mann aus dem Kreis Neuwied, dem gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Kreis Neuwied/Koblenz. Wie lautet der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz?
Dem 33-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 31. Januar bis zum 30. September (2021) in 18 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, wobei es sich insgesamt um 18 Kilogramm Marihuana sowie vier Kilogramm gepresstes Cannabis gehandelt haben soll. Durch die Veräußerung der Betäubungsmittel soll der Angeklagte rund 137.000 Euro erlangt haben. Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 19. Juli (2022) rund 0,9 Gramm Kokain besessen zu haben.

Der Angeklagte erschien als freier Mann, nachdem der gegen ihn erlassene Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde, in Begleitung seines Pflichtverteidigers. Man merkte dem Angeklagten an, dass er nicht nur hypernervös war, auch häufig kurz davorstand, seine Beherrschung zu verlieren, indem er selbst mahnende Worte der Vorsitzenden und seines Verteidigers ignorierte.

Sehr problematische Vita des Angeklagten
Zu seinen persönlichen Verhältnissen und seinem bisherigen Lebensweg hatte der Angeklagte viel zu berichten. Richterin Werner Da nahm sich ausgiebig Zeit, die Hintergründe zu dem bisherigen Lebensweg des Angeklagten in Erfahrung zu bringen. Er bezeichnete sich selbst als "Streuner", der an ADHS leidet. Der Angeklagte: "Ich konnte es nirgendwo aushalten, bereits in jungen Jahren kam ich in eine Pflegefamilie, weil meine Eltern mit meinem renitenten und aufmüpfigen Verhalten komplett überfordert waren. Etwas Halt fand ich bei meinen Großeltern, trotzdem zog es mich immer wieder nach draußen. Ich hatte auch einen Aufenthalt im "Bernhards Hof" bei Mayen, besuchte sogar eine Realschule für Schwererziehbare, dort waren Sport und Deutsch meine Lieblingsfächer. Die Mittlere Reife erreichte ich nicht, aber den Hauptschulabschluss".

2012 nannte der Angeklagte ein "Hängejahr", weil er total abgedriftet war. 2013 hat er sich drei Jahre Knast eingefangen und verbüßt, danach in verschiedenen Berufen gejobbt. Mal als Kellner und Kartoffelschäler in einem Restaurant, als Techniker und als Mitarbeiter eine Securityfirma, dort konnte er auch nicht lange bleiben, weil er immer sofort zugeschlagen habe.

Drogenkonsum mit zwölf Jahren, bezeichnet sich selbst als "Zombie"
"Meine Einstiegsdroge mit zwölf Jahren war nicht wie üblich bei Kindern und Jugendlichen Marihuana, ich begann sofort mit Kokain. Mit 16 Jahren ging es dann so richtig los, ich konsumierte täglich zwischen fünf und zehn Gramm Kokain. Als ich merkte, was mit mir passierte, stieg ich von Kokain auf Cannabis um, das half mir, vom Kokain loszukommen. In dieser Zeit habe ich mich gefühlt wie ein "Zombie", zumal ich mit verschiedenen Medikamenten vollgepumpt wurde, unter anderem Ritalin wegen ADHS. Die Medikamente haben mich fast getötet, ich fühlte mich so, als wenn ich "frecken" würde. Ich habe zwei Kinder von sechs und 14 Jahren, mit der Mutter des jüngeren Kindes lebe ich zusammen. Zurzeit erhalte ich ein bis zwei Gramm Cannabis auf Rezept wegen meiner ADHS-Erkrankung".

Die Strafliste (BZR) hatte es in sich
Insgesamt elf Vorstrafen sind im Bundeszentralregister vermerkt, immer wieder Straftaten, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln stehen und abgeurteilt wurden. Dazu räuberische Erpressung, Betrug, Verstoß gegen das Waffengesetz und Gewaltdelikte, wie vorsätzliche und gemeinschaftliche Körperverletzung, mehrfach wurden Freiheitsstrafen ohne Bewährung festgesetzt, die der Angeklagte auch verbüßt hat. Wegen einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde der Angeklagte 2020 zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.



Die Hauptvorwürfe der Anklage werden bestritten
Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dass der Besitz von 0,88 Gramm Kokain nicht bestritten wird. Das Kokain habe er genommen, weil kurz zuvor sein Großvater und sein Cousin verstorben seien.

Der Hauptvorwurf, den Handel mit 18 Kilogramm Marihuana und vier Kilogramm gepresstem Cannabis, wurde kategorisch bestritten. Was der angebliche Abnehmer der Drogen behauptet, treffe in keinem Fall zu, sein Mandant werde zu Unrecht beschuldigt.

Der angebliche Käufer der Drogen wurde in Handfesseln vorgeführt, da er zurzeit wegen dieser Vorfälle sich in Untersuchungshaft befindet. Sein Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, darum wurde er auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen, was er auch in Anspruch nahm.

Die Ex-Freundin des angeblichen Abnehmers belastete den Angeklagten
Als die Ex-Freundin des angeblichen Abnehmers der Drogen in den Zeugenstand gerufen wurde, versuchte der Angeklagte diese durch "böse Blicke" und Zurufe zu beeinflussen. Die Zeugin erklärte klipp und klar, dass sie fast immer zugegen war, wenn der Angeklagte die Drogen bei ihrem damaligen Freund vorbeibrachte. "Ich habe kein Buch geführt, aber konnte die ungefähre Menge der Drogen abschätzen, da mein damaliger Freund mit mir offen darüber sprach. Auf das Gramm kann ich nicht die Menge nennen, aber nach den Angaben meines damaligen Freundes hat er etwa alle zwei Wochen ein Kilogramm Marihuana erhalten, so wie gepresstes Cannabis in unregelmäßigen Abständen in 250 oder 500 Gramm-Portionen", so die Zeugin.

Bei der belastenden Aussage der Zeugin begann es in dem Angeklagten zu rumoren, er gestikulierte, fing an zu schimpfen und beschuldigte die Zeugin, sie sei "bescheuert", schlug mehrfach mit der Faust auf den Tisch und redete wild gestikulierend auf seinen Anwalt ein. Die Vorsitzende ermahnte den Angeklagten mehrfach und unterbrach die Sitzung, damit sich die Gemüter beruhigen konnten.

Nach einigen Minuten konnte die Hauptverhandlung fortgesetzt werden. Die Zeugin blieb bei ihrer Aussage, dass sie dabei gewesen sei, als der Angeklagte regelmäßig die Drogen in die Wohnung ihres Ex-Freundes vorbeibrachte. Woher der Angeklagte die Drogen selbst bezog, konnte sie nicht sagen.

Anschließend wurden zwei Kriminalbeamte vernommen, die von dem Verfahren und den Hausdurchsuchungen berichteten.

Es soll ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden
Nach eingehender Verhandlung wurde die Sitzung unterbrochen und soll am 20. Januar fortgesetzt werden. Ein Gutachter aus dem Nette-Gut soll in diesem Termin ein psychiatrisches Gutachten vorstellen, möglicherweise ist an diesem Tag mit einem Urteil zu rechnen. Der NR-Kurier wird weiter berichten.


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