Werbung

Pressemitteilung vom 26.12.2022    

Sicherer Jahreswechsel mit geprüftem Feuerwerk

Wenn Menschen an Silvester feiern, gehört das Silvesterfeuerwerk dazu. Denn das neue Jahr wird mit dem Abschießen von Raketen und Böllern begrüßt. Die SGD Nord empfiehlt die Beachtung einiger Spielregeln, damit einem sicheren Jahreswechsel nichts entgegensteht. Sie ist im nördlichen Rheinland-Pfalz unter anderem für die Marktüberwachung zuständig.

Symbolbild (SGD Nord)

Region. Der Verkauf von Artikeln für ein Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei; unter anderem Raketen, Batterien und Knallkörper) findet in diesem Jahr von Donnerstag, 29., bis Samstag, 31. Dezember, statt. Vorher ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie zwei in den Geschäften nicht gestattet, teilt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit. Feuerwerk der Kategorie eins (etwa Tischfeuerwerk und Wunderkerzen) darf ganzjährig nur an Personen über zwölf Jahre, Feuerwerk der Kategorie zwei nur im Zeitraum des Jahreswechsels und ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen daher Feuerwerkskörper der Kategorie zwei nicht besitzen oder abbrennen.

Anlässlich der Marktüberwachung kontrolliert die SGD Nord stichprobenartig die fachgerechte Lagerung und den Verkauf der Feuerwerkskörper im Handel, denn es dürfen nur geprüfte Feuerwerkskörper abgegeben werden.

Geprüftes Feuerwerk hat eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Kennnummer 0589 steht für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Kennzeichnung 0589 - F2 - 1234 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer. "Außerdem dürfen Feuerwerkskörper nur in Verpackungen abgegeben werden, die eine Gebrauchsanweisung enthalten. Unverpackt dürfen sie nur dann abgegeben werden, wenn die Gebrauchsanleitung auf jeden einzelnen Gegenstand aufgedruckt ist. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten", betont die SGD Nord.



Feuerlöscher sollten in Reichweite sein, außerdem sollte bei Gefahr ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleistet sein. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie zwei sei nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt.

Die SGD Nord bittet Eltern, darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sein sollten. Beim Abbrennen sei auf die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. "Feuerwerkskörper dürfen nur am Samstag, 31. Dezember und am Sonntag, 1. Januar, abgebrannt werden", erklärt die SGD Nord abschließend. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Serientäter zog es vor, beim Amtsgericht Altenkirchen nicht zu erscheinen

Großer Aufmarsch heute (13. November) im Sitzungssaal des Amtsgerichts Altenkirchen, zu dem insgesamt ...

Zwischen Erschöpfung und Herzblut: Tierschutz Siebengebirge kämpft für seine Katzen

Seit Bestehen des Tierschutz Siebengebirge kämpft der Verein unermüdlich für die Sichtbarkeit des Katzenelends ...

Erneuter Einbruchsversuch in Asbacher Kirchengemeinde

In Asbach wurde erneut versucht, in das Gebäude der evangelischen Kirchengemeinde einzubrechen. Unbekannte ...

Rock & Pop im Kirchenschiff: Die "Oldstars" begeistern Oberbieber

Die Neuwieder Coverband "Oldstars" sorgte in der evangelischen Kirche Oberbieber für ein volles Haus. ...

50 Jahre Gleichstellung im Pfarramt: Ein Rückblick auf den langen Weg der Frauen in der Kirche

Vor 50 Jahren wurden Frauen im Pfarramt der rheinischen Kirche rechtlich gleichgestellt. Der Kirchenkreis ...

Zeugen gesucht: Unfallflucht auf der A48 bei Bendorf

Am Dienstagabend (11. November 2025) ereignete sich auf der Autobahn 48 ein Unfall, der Fragen aufwirft. ...

Weitere Artikel


Mit 3700 Euro helfen Vereine und Bürger bedürftigen Menschen in Irlich

Nach langer Zeit fand in diesem Jahr wieder ein Weihnachtsmarkt in Irlich statt. Auf dem Gelände der ...

Kellerbrand in Mehrfamilienhaus in Raubach

Die Leitstelle Montabaur alarmierte am zweiten Weihnachtsfeiertag morgens um 6.43 Uhr die Freiwilligen ...

Mehrere Kilometer Stau auf der A48 bei Bendorf: Auto rutscht in Böschung

War der Mann zu schnell unterwegs? Laut Bericht der Verkehrsdirektion Koblenz war "nicht angepasste Geschwindigkeit" ...

Koblenz: Ursache für Brand von Linienbussen offenbar geklärt

Die Ursache des Brandes von fünf Linienbussen am Montagvormittag (26. Dezember) auf dem Busdepot-Gelände ...

Polizei ermittelt nach Raubüberfall in Bonn

Eine größere Fahndung, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam, hat die Bonner Polizei am ...

Neuwied: Autofahrer mit Betäubungsmitteln unterwegs

Ein 30 Jahre alter Autofahrer erwartet mehrere Strafanzeigen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Beamte ...

Werbung