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Pressemitteilung vom 07.12.2022    

Über zwei Millionen Kindergeldfälle wechseln zur Familienkasse der Agentur für Arbeit (BA)

Seit dem Jahr 2017 können Familienkassen in deutschen Behörden ihre Kindergeldfälle dauerhaft an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Mittlerweile hat die Familienkasse der BA von über 19.500 Institutionen des öffentlichen Dienstes die Zahlungen für über zwei Millionen Kinder übernommen. Für Kindergeldberechtigte war zu jeder Zeit eine unbürokratische Übernahme abgesichert.

Symbolbild
(Foto: Pixabay)

Region. Mit dem "Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes" leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 bereits eine erste große Strukturreform ein, die den Anstoß gab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bis dato bearbeiteten rund 5.500 Familienkassen für weit über 20.100 Behörden des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts die Kindergeldanträge selbst und zahlten das Kindergeld für 2,65 Millionen Kinder aus.
Familienkassen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene mussten ihre Kindergeldbearbeitung verbindlich bis Ende 2021 abgeben. Für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Ländern und Kommunen gibt es noch keine Pflicht.

"Wir haben die von der Bundesregierung beschlossene Reform hin zu einem einheitlichen Ein-Säulen-Modell bald erfolgreich abgeschlossen. Mittlerweile übertrugen auch fast alle großen Landesfamilienkassen ihre Kindergeldbearbeitung an die Familienkasse der BA – am Anfang der Verwaltungsreform waren es noch hauptsächlich kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes, die diese Übergabemöglichkeit nutzten. Dabei liegt der Vorteil klar auf der Hand: Mit dem Zuständigkeitswechsel fallen für die Kommunen sämtliche Kosten für die Kindergeldbearbeitung weg, Familien profitieren von den umfangreichen Online- und Dienstleistungsangeboten der Familienkasse der BA. Um nun den finalen Schritt zum besagten "Ein-Säulen-Modell" zu vollziehen, bedarf es jedoch einer zweiten Reformstufe – diese befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren", konstatiert Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der BA. (PM)




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