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Pressemitteilung vom 01.12.2022    

Impfzentrum Niederbieber schließt zum Ende des Jahres - letzte Chance nutzen

Das Impfzentrum in Niederbieber schließt zum Ende des Jahres seine Pforten. Im Dezember wird es noch sechs Impftage geben, dann wird das Angebot beendet. Der Kreis Neuwied setzt damit eine Entscheidung der Landesregierung um. Diese kurzfristige Entscheidung wird jedoch von Landrat Achim Hallerbach kritisiert.

(Symbolbild)

Kreis Neuwied. „Leider ist die Mitteilung aus Mainz wieder einmal äußerst kurzfristig gekommen und hat die zehn betroffenen Mitarbeiter ziemlich kalt erwischt“, kritisiert Landrat Achim Hallerbach. Zwar sei den Kollegen offiziell nichts versprochen worden, sie hätten sich aber zumindest im Kopf darauf eingestellt, dass ihre Verträge bis zum 31. März verlängert werden. „Für ihre hervorragende Arbeit kann ich den Kollegen nur danken“, sagt er. IZ-Leiterin Sabrina Kahn ergänzt, dass die Mitarbeiter die Öffnungszeiten immer wieder an die Nachfrage angepasst haben, um den Menschen entgegenzukommen. „Sie haben sich alle sehr engagiert, einige von ihnen waren schon beim damaligen Impfzentrum in Oberhonnefeld tätig. Es war und ist ein super Team, bei dem jeder für den anderen da ist und es nie Beschwerden gab, wenn es mal was später wurde“, unterstreicht sie.

Landrat Achim Hallerbach macht in diesem Zusammenhang auch deutlich, dass er grundsätzlich dafür gewesen wäre, den Betrieb des Impfzentrums noch bis Ende März aufrechtzuerhalten. „Nach den Vorerfahrungen war es richtig, auf Nummer sicher zu gehen und ein Angebot zu machen. Jetzt haben wir die ganze Infrastruktur – von der Suche der passenden Immobilie bis zur Anmietung von der Stadt und der Einrichtung der Räumlichkeiten – für gerade einmal vier Monate aufgezogen. Es wäre ein vergleichsweise geringer Aufwand gewesen, es über den Winter, also die gefährlichste Zeit, noch geöffnet zu halten“, findet er. Leider habe sich der Bund für einen Rückzug aus der Finanzierung entschieden.

Hallerbach verschweigt dabei nicht, dass die Nachfrage nur durchschnittlich war. So sind seit Eröffnung 1356 Booster-Impfung gegeben worden. Hinzu kamen Erst- und Zweitimpfungen sowie die Kinderimpfungen. „Wir haben mittlerweile eine hohe Grundimmunisierung durch Impfungen und Vorinfektionen. Außerdem ist das Virus glücklicherweise ,in die richtige Richtung‘ mutiert und hat deshalb nicht mehr so fatale Auswirkungen“, erklärt der Landrat. Er ist daher sicher, dass die Apotheker und Ärzte die Nachfrage künftig allein werden erfüllen können – auch wenn gerade sie teilweise ihre Patienten ins Impfzentrum geschickt haben, weil sie nicht oder nicht mehr impfen.

Für die letzten sechs Impftage in Niederbieber beobachtet Leiterin Sabrina Kahn eine steigende Zahl an Registrierungen. Anmeldungen seien aber noch problemlos und kurzfristig möglich. „Bis zu unserer Kapazitätsgrenze ist noch genug Luft“, versichert sie. Kahn bittet lediglich darum, dass sich die potenziellen Impflinge vor ihrer Registrierung darüber informieren, ob für sie eine StiKo-Empfehlung vorliegt. In diesem Zusammenhang macht sie unter anderem darauf aufmerksam, dass Menschen, die akut infiziert sind oder es erst vor Kurzem waren, nicht für eine Impfung infrage kommen.




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Öffnungszeiten im Dezember:
Termine für eine Impfung im Impfzentrum im Niederbieberer Hammergraben gibt es unter www.impfen.rlp.de oder unter der Hotline 0800/5758100 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag/Sonntag 9 bis 16 Uhr) Das Impfzentrum ist an den folgenden Tagen jeweils von 8 bis 15 Uhr geöffnet:

Freitag, 2. Dezember
Mittwoch, 7. Dezember
Donnerstag, 8. Dezember
Dienstag, 13. Dezember
Mittwoch, 14. Dezember
Montag 19. Dezember

Wer kann sich impfen lassen?
Im IZ Niederbieber gelten die StiKo-Empfehlungen als Grundlage. Die genauen Regelungen sind hier zu finden. Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht:

Erste Auffrischungsimpfung („Drittimpfung“):
Alle Personen ab sechs Jahren
Kinder ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. Im Allgemeinen ist ein zeitlicher Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfung einzuhalten, nach einer Coronainfektion von drei Monaten.

Zweite Auffrischungsimpfung („Viertimpfung“):
Personen ab 60 Jahren
Personen im Alter ab 18 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben (inklusive Immundefizienz)
Frauen im gebärfähigen Alter, Schwangere ab dem 2. Trimenon
Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 17 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben
Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder Personen mit einem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe
Personen, die arbeitsbedingt besonders exponiert sind, engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben oder Personen in Schlüsselpositionen (z.B. Personal in medizinischen Einrichtungen, Lehrer und Erzieher, Beschäftigte im Einzelhandel, Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur)

Bei der zweiten Auffrischungsimpfung soll der Abstand zum letzten immunologischen Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) mindestens sechs Monate betragen.

Dritte Auffrischungsimpfung
Bei besonders gefährdeten Personen (zum Beispiel Hochbetagten, Bewohner von Altenpflegeheimen, Immundefizienten) kann es sinnvoll sein, nach dem vierten „immunologischen Ereignis“ noch eine weitere Impfstoffdosis im Abstand von sechs Monaten zu verabreichen. Die Indikation sollte individuell durch die behandelnden Ärzte getroffen werden. (PM)


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